GRAMMER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 01.04.2015 15:18 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- GRAMMER Aktiengesellschaft Amberg WKN: 589540 ISIN: DE0005895403 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, 20. Mai 2015, 09.30 Uhr, im ACC - Amberger Congress Centrum, Schießstätteweg 8, 92224 Amberg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der GRAMMER AG und des GRAMMER Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der GRAMMER AG zum 31. Dezember 2014 in Höhe von EUR 23.648.028,15 a) einen Betrag von EUR 8.410.968,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag von EUR 15.237.060,15 auf neue Rechnung vorzutragen. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 330.050 Stück eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die ERNST & YOUNG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 6. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2015 endet die Amtszeit der sechs durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Klaus Probst, Wolfram Hatz, Georg Liebler, Dr. Bernhard Wankerl, Ingrid Hunger und Dr. Hans Liebler. Deshalb sind Neuwahlen von sechs Vertretern der Anteilseigner erforderlich, wobei das Aufsichtsratsmitglied Georg Liebler wegen des Erreichens der festgelegten Altersgrenze nicht erneut vorgeschlagen werden kann. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG und § 10 Abs. 1 unserer Satzung aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und sechs Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses vor, a) Herrn Dr. Klaus Probst, Diplom-Ingenieur, bis 7. Mai 2015 Vorstandsvorsitzender der LEONI AG, wohnhaft in Heroldsberg, b) Herrn Wolfram Hatz, Dipl.-Betriebswirt (FH), Selbständiger Unternehmer, Geschäftsführer der Motorenfabrik Hatz GmbH & Co. KG sowie der Hatz Holding GmbH, Ruhstorf a.d. Rott, wohnhaft in Ruhstorf a.d. Rott, c) Herrn Dr. Bernhard Wankerl, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wankerl & Kollegen, wohnhaft in Schwandorf, d) Frau Ingrid Hunger, Sprecherin der Geschäftsführung und Mehrheitsgesellschafterin der HUNGER Hydraulik Gruppe, Lohr am Main, wohnhaft in Lohr am Main, e) Herrn Dr. Hans Liebler, Dipl.-Kaufmann, Investmentberater, wohnhaft in Gräfelfing, f) Herrn Dr. Peter Merten, Mitglied des Vorstands (Finanzen/Controlling, IT) der KSPG AG, Neckarsulm, wohnhaft in Herrsching, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen. Die Vorgeschlagenen sind Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Dr. Klaus Probst - Mitglied des Beirats der Lux-Haus GmbH & Co. KG, Georgensgmünd - Mitglied des Aufsichtsrats der Zapp AG, Ratingen - Mitglied des Beirats der Deutschen Bank AG, München (Region Süd) Herr Wolfram Hatz - Mitglied des Beirats der Commerzbank AG, Frankfurt am Main Herr Dr. Bernhard Wankerl - keine weiteren Mandate Frau Ingrid Hunger - keine weiteren Mandate Herr Dr. Hans Liebler - Mitglied des Aufsichtsrats der Augusta Technologie AG, München - Mitglied des Aufsichtsrats der SKW Stahl AG, München - Mitglied des Aufsichtsratsder Washtec AG, Augsburg - Mitglied des Aufsichtsrats der Autowerkstattgroup N.V., Maastrich (Niederlande) Herr Dr. Klaus Merten - Mitglied des Beirats der Deutsche Bank AG, Mannheim - Mitglied des Beirats der KAMAX Holding GmbH & Co. KG, Homberg (Ohm) Es ist vorgesehen, Herrn Dr. Probst im Falle seiner Wiederwahl erneut dem Aufsichtsrat als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär i. S. d. Ziffer 5.4.1. Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind, bestehen nicht. Weitere Informationen zu den Wahlvorschlägen (Lebensläufe) stehen im Internet unter www.grammer.com im Bereich Investor
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April 01, 2015 09:20 ET (13:20 GMT)