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DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2015 in Amberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GRAMMER Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
01.04.2015 15:18 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GRAMMER Aktiengesellschaft 
 
   Amberg 
 
   WKN: 589540 
   ISIN: DE0005895403 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
   zu der am 
 
   Mittwoch, 20. Mai 2015, 09.30 Uhr, 
 
   im 
   ACC - Amberger Congress Centrum, 
   Schießstätteweg 8, 
   92224 Amberg, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           zusammengefassten Lageberichts der GRAMMER AG und des GRAMMER 
           Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. 
           zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des 
           Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
           Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
           börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
           (HGB) sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
           Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des 
           Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           der GRAMMER AG zum 31. Dezember 2014 in Höhe von EUR 
           23.648.028,15 
 
 
       a)    einen Betrag von EUR 8.410.968,00 zur Zahlung 
             einer Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter 
             Stückaktie zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Betrag von EUR 15.237.060,15 
             auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
           Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, 
           dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung 330.050 Stück eigene Aktien hält, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
           die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
           In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
           der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,75 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die 
 
 
           ERNST & YOUNG GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Nürnberg 
 
 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für die etwaige 
           prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
           Juni 2015 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2015 endet die 
           Amtszeit der sechs durch die Hauptversammlung gewählten 
           Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Klaus Probst, Wolfram Hatz, 
           Georg Liebler, Dr. Bernhard Wankerl, Ingrid Hunger und Dr. 
           Hans Liebler. Deshalb sind Neuwahlen von sechs Vertretern der 
           Anteilseigner erforderlich, wobei das Aufsichtsratsmitglied 
           Georg Liebler wegen des Erreichens der festgelegten 
           Altersgrenze nicht erneut vorgeschlagen werden kann. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 95 Satz 2, 
           § 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 
           und § 10 Abs. 1 unserer Satzung aus sechs 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und sechs 
           Arbeitnehmervertretern zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines 
           Nominierungsausschusses vor, 
 
 
       a)    Herrn Dr. Klaus Probst, Diplom-Ingenieur, bis 7. 
             Mai 2015 Vorstandsvorsitzender der LEONI AG, wohnhaft in 
             Heroldsberg, 
 
 
       b)    Herrn Wolfram Hatz, Dipl.-Betriebswirt (FH), 
             Selbständiger Unternehmer, Geschäftsführer der Motorenfabrik 
             Hatz GmbH & Co. KG sowie der Hatz Holding GmbH, Ruhstorf 
             a.d. Rott, wohnhaft in Ruhstorf a.d. Rott, 
 
 
       c)    Herrn Dr. Bernhard Wankerl, Rechtsanwalt, 
             Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wankerl & Kollegen, wohnhaft in 
             Schwandorf, 
 
 
       d)    Frau Ingrid Hunger, Sprecherin der 
             Geschäftsführung und Mehrheitsgesellschafterin der HUNGER 
             Hydraulik Gruppe, Lohr am Main, wohnhaft in Lohr am Main, 
 
 
       e)    Herrn Dr. Hans Liebler, Dipl.-Kaufmann, 
             Investmentberater, wohnhaft in Gräfelfing, 
 
 
       f)    Herrn Dr. Peter Merten, Mitglied des Vorstands 
             (Finanzen/Controlling, IT) der KSPG AG, Neckarsulm, wohnhaft 
             in Herrsching, 
 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. 
           Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter 
           der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
           Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen. 
 
 
           Die Vorgeschlagenen sind Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
           ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Herr Dr. Klaus Probst 
 
 
       -     Mitglied des Beirats der Lux-Haus GmbH & Co. KG, 
             Georgensgmünd 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Zapp AG, Ratingen 
 
 
       -     Mitglied des Beirats der Deutschen Bank AG, 
             München (Region Süd) 
 
 
 
           Herr Wolfram Hatz 
 
 
       -     Mitglied des Beirats der Commerzbank AG, 
             Frankfurt am Main 
 
 
 
           Herr Dr. Bernhard Wankerl 
 
 
       -     keine weiteren Mandate 
 
 
 
           Frau Ingrid Hunger 
 
 
       -     keine weiteren Mandate 
 
 
 
           Herr Dr. Hans Liebler 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Augusta 
             Technologie AG, München 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der SKW Stahl AG, 
             München 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsratsder Washtec AG, 
             Augsburg 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Autowerkstattgroup 
             N.V., Maastrich (Niederlande) 
 
 
 
           Herr Dr. Klaus Merten 
 
 
       -     Mitglied des Beirats der Deutsche Bank AG, 
             Mannheim 
 
 
       -     Mitglied des Beirats der KAMAX Holding GmbH & Co. 
             KG, Homberg (Ohm) 
 
 
 
           Es ist vorgesehen, Herrn Dr. Probst im Falle seiner Wiederwahl 
           erneut dem Aufsichtsrat als Kandidaten für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
 
           Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur 
           Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär i. S. d. Ziffer 5.4.1. Abs. 4 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex, die nach Einschätzung 
           des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind, 
           bestehen nicht. 
 
 
           Weitere Informationen zu den Wahlvorschlägen (Lebensläufe) 
           stehen im Internet unter www.grammer.com im Bereich Investor 

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April 01, 2015 09:20 ET (13:20 GMT)

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