GRAMMER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
01.04.2015 15:18
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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GRAMMER Aktiengesellschaft
Amberg
WKN: 589540
ISIN: DE0005895403
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am
Mittwoch, 20. Mai 2015, 09.30 Uhr,
im
ACC - Amberger Congress Centrum,
Schießstätteweg 8,
92224 Amberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts der GRAMMER AG und des GRAMMER
Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a.
zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen
hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der
Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
(HGB) sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
der GRAMMER AG zum 31. Dezember 2014 in Höhe von EUR
23.648.028,15
a) einen Betrag von EUR 8.410.968,00 zur Zahlung
einer Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter
Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR 15.237.060,15
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt,
dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 330.050 Stück eigene Aktien hält, die nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,
der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,75 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des
Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die
ERNST & YOUNG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nürnberg
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30.
Juni 2015 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zu wählen.
6. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2015 endet die
Amtszeit der sechs durch die Hauptversammlung gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Klaus Probst, Wolfram Hatz,
Georg Liebler, Dr. Bernhard Wankerl, Ingrid Hunger und Dr.
Hans Liebler. Deshalb sind Neuwahlen von sechs Vertretern der
Anteilseigner erforderlich, wobei das Aufsichtsratsmitglied
Georg Liebler wegen des Erreichens der festgelegten
Altersgrenze nicht erneut vorgeschlagen werden kann.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 95 Satz 2,
§ 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG
und § 10 Abs. 1 unserer Satzung aus sechs
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und sechs
Arbeitnehmervertretern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines
Nominierungsausschusses vor,
a) Herrn Dr. Klaus Probst, Diplom-Ingenieur, bis 7.
Mai 2015 Vorstandsvorsitzender der LEONI AG, wohnhaft in
Heroldsberg,
b) Herrn Wolfram Hatz, Dipl.-Betriebswirt (FH),
Selbständiger Unternehmer, Geschäftsführer der Motorenfabrik
Hatz GmbH & Co. KG sowie der Hatz Holding GmbH, Ruhstorf
a.d. Rott, wohnhaft in Ruhstorf a.d. Rott,
c) Herrn Dr. Bernhard Wankerl, Rechtsanwalt,
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wankerl & Kollegen, wohnhaft in
Schwandorf,
d) Frau Ingrid Hunger, Sprecherin der
Geschäftsführung und Mehrheitsgesellschafterin der HUNGER
Hydraulik Gruppe, Lohr am Main, wohnhaft in Lohr am Main,
e) Herrn Dr. Hans Liebler, Dipl.-Kaufmann,
Investmentberater, wohnhaft in Gräfelfing,
f) Herrn Dr. Peter Merten, Mitglied des Vorstands
(Finanzen/Controlling, IT) der KSPG AG, Neckarsulm, wohnhaft
in Herrsching,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.
Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen.
Die Vorgeschlagenen sind Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. Klaus Probst
- Mitglied des Beirats der Lux-Haus GmbH & Co. KG,
Georgensgmünd
- Mitglied des Aufsichtsrats der Zapp AG, Ratingen
- Mitglied des Beirats der Deutschen Bank AG,
München (Region Süd)
Herr Wolfram Hatz
- Mitglied des Beirats der Commerzbank AG,
Frankfurt am Main
Herr Dr. Bernhard Wankerl
- keine weiteren Mandate
Frau Ingrid Hunger
- keine weiteren Mandate
Herr Dr. Hans Liebler
- Mitglied des Aufsichtsrats der Augusta
Technologie AG, München
- Mitglied des Aufsichtsrats der SKW Stahl AG,
München
- Mitglied des Aufsichtsratsder Washtec AG,
Augsburg
- Mitglied des Aufsichtsrats der Autowerkstattgroup
N.V., Maastrich (Niederlande)
Herr Dr. Klaus Merten
- Mitglied des Beirats der Deutsche Bank AG,
Mannheim
- Mitglied des Beirats der KAMAX Holding GmbH & Co.
KG, Homberg (Ohm)
Es ist vorgesehen, Herrn Dr. Probst im Falle seiner Wiederwahl
erneut dem Aufsichtsrat als Kandidaten für den
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur
Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär i. S. d. Ziffer 5.4.1. Abs. 4 des
Deutschen Corporate Governance Kodex, die nach Einschätzung
des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind,
bestehen nicht.
Weitere Informationen zu den Wahlvorschlägen (Lebensläufe)
stehen im Internet unter www.grammer.com im Bereich Investor
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