DJ DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2015 in Ratingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.04.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Petrotec AG
Borken
WKN PET111
ISIN DE000PET1111
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am
Dienstag, den 19. Mai 2015 um 11:00 Uhr
im
Holiday Inn Düsseldorf Airport
Broichhofstraße 3
40880 Ratingen
stattfinden wird.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des
Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2014, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315
Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden
Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter
www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173
AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es
nicht.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds
des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitglied des Vorstands Jean Scemama für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen, und zwar
3.1 Herrn Rainer Laufs für das gesamte Geschäftsjahr
2014,
3.2 Herrn Dr. Yom-Tov Samia für den Zeitraum vom 1.
Januar 2014 bis zum 29. Dezember 2014 und
3.3 Herrn Isaac Isman für den Zeitraum vom 1. Januar
2014 bis zum 29. Dezember 2014.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 zu wählen.
5. Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Die Herren Daniel J. Oh und Brad Albin sind am 6. Januar 2015
von Amtsgericht Coesfeld zu Aufsichtsratsmitgliedern der
Gesellschaft bestellt worden. Die gerichtliche Bestellung der
Herren Daniel J. Oh und Brad Albin soll auch durch die
Hauptversammlung legitimiert werden. Die Herren Daniel J. Oh
und Brad Albin sollen daher der Hauptversammlung zur Wahl
vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei
Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden. Eine - auch mehrfache - Wiederwahl ist
zulässig.
5.1 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Daniel J. Oh,
President und Chief Executive Officer, Renewable Energy
Group, Inc. für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Daniel J. Oh ist in keinen weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied.
5.2 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Brad Albin,
Vice President Manufacturing, Renewable Energy Group, Inc.,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Herr Brad Albin ist in keinen weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied.
Nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen
Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung
zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach
der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind
Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen
Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zur einem wesentlich an der PETROTEC AG beteiligten Aktionär,
der REG European Holdings B.V., Schiphol, Niederlande, die
eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable
Energy Group, Inc., Ames, Iowa ist, deren Offenlegung
empfohlen wird. Herr Oh und Herr Albin sind beide bei der
Renewable Energy Group, Inc. in leitenden Funktionen tätig und
haben zahlreiche Positionen in Konzerngesellschaften der
REG-Gruppe außerhalb Deutschlands inne.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird bekannt
gegeben, dass Herr Rainer Laufs als Kandidat für das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum
Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai 2015 bei der Gesellschaft unter der
Adresse
PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621 / 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
angemeldet haben.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder
englischer Sprache nachzuweisen.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der
Hauptversammlung beziehen, also auf den 28. April 2015, 0.00 Uhr (sog.
Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der
vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai
2015 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten
Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien
besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder
teilnahme- noch stimmberechtigt.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung
bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten,
ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)
DJ DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der -2-
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden,
müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des betreffenden Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere
dieser Personen zurückweisen.
Die Vollmacht ist gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann
auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung
erfolgen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es
wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt.
Vollmachten können nach erfolgter Anmeldung und Erhalt der
Eintrittskarte auch elektronisch über das passwortgeschützte
Vollmachtssystem unter www.hv-vollmachten.de erteilt werden. Das
Online-Passwort ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Weitere
Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform
finden sich unter der vorgenannten Internetadresse.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die ihm
erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine
Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter bitte nachfolgende Adresse:
PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621 / 71 77 213
Der Nachweis der Bestellung eines Bevollmächtigten kann ferner
elektronisch über die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter
www.hv-vollmachten.de erfolgen.
Erfolgt bereits die Erteilung der Vollmacht über das
passwortgeschützte Vollmachtssystem bzw. unter vorstehender Adresse
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein weiterer
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen, also über das passwortgeschützte Vollmachtssystem
bzw. unter vorstehender Adresse, gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß
angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen
müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne
Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet
werden. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf der Eintrittskarte.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen postalisch oder per Telefax
an folgende Adresse bis spätestens 18. Mai 2015, 18.00 Uhr (Eingang
bei der Gesellschaft) zu übermitteln:
PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621 / 71 77 213
Die Übermittlung von Vollmacht nebst Weisungen an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch unter Verwendung
des mit der Eintrittskarte zugesandten Vollmachts- und
Weisungsformulars über die passwortgeschützte Vollmachtsplattform
unter www.hv-vollmachten.de erfolgen.
Rechte der Aktionäre
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen
mindestens 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft unter Nachweis der gesetzlich erforderlichen
Vorbesitzzeit mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
spätestens 18. April 2015 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse
zugehen:
PETROTEC AG
Vorstand
Investor Relations - Hauptversammlung
z. Hd. Frau Vera Berlin
Fürst-zu-Salm-Salm-Str. 18
46325 Borken
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1
AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind
unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende
Adresse zu richten:
PETROTEC AG
Investor Relations - Hauptversammlung
z. Hd. Frau Vera Berlin
Fürst-zu-Salm-Salm-Str. 18
46325 Borken
Fax 02862 / 9100752
E-Mail ir@petrotec.de
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, also bis spätestens 4. Mai 2015 (24.00 Uhr), unter
der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter
www.petrotec.de unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG
erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären
bleiben unberücksichtigt. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern und zur Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126
Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG
entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen
kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen. Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.petrotec.de einzusehen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im Internet auf
der Homepage der Petrotec AG unter www.petrotec.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlungen zugänglich gemacht.
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 24.543.741 ist im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 24.543.741
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien
steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Stückaktien.
Borken, im April 2015
Petrotec AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR
IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Häfele, Römerstraße 72-74, 68259
Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
08.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PETROTEC AG
Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18
46325 Borken
Deutschland
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)
E-Mail: ir@petrotec.de Internet: http://www.petrotec.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
April 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)
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