Die DF Deutsche Forfait AG (DFAG) hat heute informiert, dass keine Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 19. Februar 2015 beim Landgericht Köln eingegangen seien. Damit könne der Restrukturierungskurs des Unternehmens uneingeschränkt fortgesetzt werden, berichtet die DFAG.
Drei Bedingungen
Die DFAG gehe nach eigenen Angaben davon aus, dass die drei aufschiebenden Bedingungen der Beschlussfassung der zweiten Gläubigerversammlung bis Ende April erfüllt werden:
So soll erstens das Umtauschangebot der DFAG-Anleihe 2013/2020 in Aktien der DF Deutsche Forfait AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity Swap) im Volumen von bis zu 3,4 Millionen Euro bis Ende April erfolgen.
Zweitens werde derzeit die Kreditdokumentation ...
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