DJ DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in im Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
BDI - BioEnergy International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
15.04.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BDI - BioEnergy International AG
Grambach, FN 149076 f
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
9. ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 13. Mai 2015, um 11.00 Uhr
im Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2014
und die strategische Ausrichtung des Unternehmens
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts
des Aufsichtsrates gemäß § 96 Aktiengesetz ('AktG'), jeweils
für das Geschäftsjahr 2014
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
5. Neuwahl des Aufsichtsrates
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung
an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
7. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind ab 22. April 2015 gemäß § 108 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss samt Lagebericht;
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht;
- Corporate Governance-Bericht;
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs. 1 AktG,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
3-7;
- Lebensläufe und Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG
der Kandidaten für die Neuwahl des Aufsichtsrates;
- vollständiger Text dieser Einberufung;
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär auch unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
2. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 22. April 2015 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz
CFO, Mag. Reinhard Loder, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer
+43 316 4009-110 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 4. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Post
an die Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, Mag.
Reinhard Loder, oder per Telefax an +43 316 4009-110, oder per E-Mail
reinhard.loder@bdi-bioenergy.com zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die
vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin ist berechtigt, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß
§ 110 AktG voraus.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich.
3. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 03. Mai 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
3.1. Nachweis des Anteilsbesitzes
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft
spätestens am 08. Mai 2015 unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:
per BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Herrn
Post: Mag. Reinhard Loder Parkring 18 8074 Grambach
per +43 316 4009-110
Telefa-
x:
per reinhard.loder@bdi-bioenergy.com, wobei die Depotbestätigung,
E-Mail beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
oder
per GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177
SWIFT: im Text angeben).
3.2. Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register
und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT0000A02177,
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung,
- Zeitpunkt bzw. Zeitraum, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 03. Mai 2015 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 12. Mai
2015, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)
per BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Herrn
Post: Mag. Reinhard Loder Parkring 18 8074 Grambach
per +43 316 4009-110
Telefa-
x:
per reinhard.loder@bdi-bioenergy.com, wobei die Vollmacht in
E-Mail- Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
: ist.
oder
per GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177
SWIFT: im Text angeben).
Danach am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Als besonderer Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit
der Vertretung durch Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, vom
Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zur
Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Frau Dr.
Brigitta Schwarzer, MBA, das Stimmrecht in der Hauptversammlung
ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom
jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten ausüben. Zu diesem Zweck ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Brigitta
Schwarzer, MBA, unter Tel: +43 (0) 664 812 10 58, Fax: +43 (0) 1 876
3343 39 oder E-Mail b.schwarzer@chello.at.
5. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.800.000,- und ist eingeteilt in
3.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien, aus denen ihr Rechte zustehen könnten. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
3.800.000.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.
Grambach, im April 2015
Der Vorstand
15.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BDI - BioEnergy International AG
Parkring 18
8074 Grambach/Graz
Österreich
E-Mail: andrew.stammler@kirchhoff.de
Internet: http://www.bdi-bioenergy.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
April 15, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)
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