DAB Bank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2015 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DAB Bank AG
München
WKN 507 230
ISIN DE0005072300
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG am
Freitag, den 29. Mai 2015, um 10:00 Uhr, in die Alte Kongresshalle am
Bavariapark, Theresienhöhe 15, 80339 München.
TAGESORDNUNG
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte
für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze
4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der DAB Bank
AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 31.841.696,25
EUR zu thesaurieren und den Gewinnrücklagen zuzuführen.
Damit wird der Bilanzgewinn wie folgt verwendet:
* Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 31.841.696,25 EUR
* Vortrag auf neue Rechnung 0,00 EUR
* Bilanzgewinn 31.841.696,25 EUR
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Risiko- und
Prüfungsausschusses vor,
a) die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 zu wählen;
b) die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zudem vorsorglich
zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte im
Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Aufgrund der Amtsniederlegungen der Aktionärsvertreter Herr Dr.
Theodor Weimer, Herr Alessandro Foti und Frau Dr. Karin Labitzke hat
das Amtsgericht München mit Beschluss vom 5. Januar 2015 den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Kai Friedrich, die
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Frau Franciska
Decuypere, und das Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Camille Fohl, mit
Wirkung ab dem 18. Januar 2015 übergangsweise zu
Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Diese Aufsichtsratsmitglieder
sollen daher nunmehr durch die Hauptversammlung gewählt werden.
Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft besteht der
Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern. Nach §§ 96 Absatz 1 4. Variante, 101
Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1
Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) setzt sich der Aufsichtsrat zu
zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus
Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Präsidial- und
Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat drei
Wahlvorschläge an die Hauptversammlung empfohlen, denen der
Aufsichtsrat folgt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
a) Herrn Kai Friedrich
Niederlassungsleiter und stellvertretender Vorsitzender der
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt/Main,
als solcher auch CEO des Geschäftsbereiches der Consorsbank,
die zur BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland gehört,
sowie Vorstandsvorsitzender der BNP Paribas
Beteiligungsholding AG, München*), wohnhaft in Schwabach,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen;
b) Frau Franciska Decuypere
CEO Personal Investors, BNP Paribas S.A., Paris, Frankreich*),
wohnhaft in Granshoren, Belgien,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen;
c) Herrn Camille Fohl
Vorsitzender der Geschäftsleitung und Niederlassungsleiter der
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt/Main und
Chairman des BNP Paribas Group Management Boards Deutschland*),
wohnhaft in Frankfurt/Main,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird
auf Folgendes hingewiesen:
Es ist vorgesehen, dass Herr Kai Friedrich erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz und Frau Franciska Decuypere erneut als
Kandidatin für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
Angaben für die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5
AktG:
Herr Kai Friedrich gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden
Wirtschaftsunternehmen:
* B*Capital entreprise d'investissement, Paris,
Frankreich, Mitglied des Board of Directors*)
* Arval Deutschland GmbH, Kirchheim, Mitglied des
Aufsichtsrats*)
* Börse Tradegate, Berlin, Mitglied des Börsenrats
Frau Franciska Decuypere gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden
Wirtschaftsunternehmen:
* B*Capital entreprise d'investissement, Paris,
Frankreich, Mitglied des Board of Directors*)
* direktanlage.at AG, Salzburg, Österreich,
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats*)
* Geojit BNP Paribas Financial Services Limited,
Kochi, Indien, Mitglied des Board of Directors*)
* Geojit Financial Management Services Private
Limited, Kochi, Indien, Mitglied des Board of Directors*)
* Geojit Investment Services Limited, Kochi, Indien,
Mitglied des Board of Directors*)
* Geojit Financial Distribution Private Limited,
Kochi, Indien, Mitglied des Board of Directors*)
Herr Camille Fohl gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an:
* BNP Paribas Beteiligungsholding AG, München,
Vorsitzender des Aufsichtsrats*)
* Commerz Finanz GmbH, München, Mitglied des
Aufsichtsrats*)
Herr Camille Fohl ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen:
* BGL BNP Paribas S.A., Luxembourg, Mitglied des
Board of Directors*)
* BNP Paribas Foundation S.A., Paris, Frankreich,
Mitglied des Board of Directors*)
Gemäß Ziff. 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex
weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin:
Herr Kai Friedrich ist Vorstandsvorsitzender und Herr Camille Fohl ist
Aufsichtsratsvorsitzender der BNP Paribas Beteiligungsholding AG, der
Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft. Darüber hinaus stehen Herr
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April 17, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)
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