Haikui Seafood AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
21.04.2015 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Haikui Seafood AG
Hamburg
ISIN DE000A1JH3F9 (WKN A1JH3F9)
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 29. Mai 2015, 11:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten des MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308
Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum
31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die
Haikui Seafood AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, und 315
Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.haikui-seafood.de unter der Rubrik 'Investor Relations'
und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Die
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein
und mündlich erläutert werden.
Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum 31. Dezember
2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Haikui
Seafood AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, und 315
Abs. 4 HGB. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die
anschließende Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu
den weiteren Tagesordnungspunkten der ordentlichen
Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Daher
erfolgt nach der gesetzlichen Regelung hierzu keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche
Beschlussfassung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1
genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist
gesetzlich nicht vorgesehen.
2 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
4 Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CROWE HORWATH Deutschland
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 sowie als Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und
-zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses
Geschäftsjahres zu wählen.
5 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2015. Alle
drei Aufsichtsratsmitglieder haben erklärt, dass sie im Falle
ihrer erneuten Bestellung für eine weitere Amtszeit zur
Verfügung stünden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96
Abs. 1, 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht nach §
12.1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei
der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
(a) Dr. Klaus Vieten, Rechtsanwalt, wohnhaft in
Lingen, Deutschland
wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Dr. Vieten ist kein Mitglied anderer gesetzlich zu
bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien.
Herr Dr. Vieten steht außer in seiner Funktion als Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen geschäftlichen
oder persönlichen Beziehungen zur Gesellschaft, ihrem
Mehrheitsaktionär oder deren Geschäftsführung.
(b) Dr. Rainer Simon, selbständiger
Unternehmensberater, geschäftsführender Gesellschafter der
Birch Court GmbH, wohnhaft in Isernhagen, Deutschland
wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Dr. Simon ist Mitglied der folgenden anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräte bzw. vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Joyou AG, Hamburg, Aufsichtsratsvorsitzender;
* Joyou Grohe Holding AG, Frankfurt am Main,
Aufsichtsratsvorsitzender;
* HSIL Limited, Gurgaon/India, Director (nicht
geschäftsführend);
* Lecico Egypt S.A.E., Alexandria, Ägypten,
Director (nicht geschäftsführend).
Herr Dr. Simon steht außer in seiner Funktion als Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen geschäftlichen
oder persönlichen Beziehungen zur Gesellschaft, ihrem
Mehrheitsaktionär oder deren Geschäftsführung.
(c) Herr Hock Eng Chan, Private Equity Fondsmanager,
wohnhaft in Singapur, Singapur,
wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Chan ist Mitglied der folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien:
* ARCAsia Offshore Fund Limited, Kaimaninseln,
Director (nicht geschäftsführend);
* ARCAsia Opportunities Limited, Kaimaninseln,
Director (nicht geschäftsführend);
* Double Happiness Global Limited, Britische
Jungferninseln, Director (nicht geschäftsführend);
* Dragon Point Limited, Britische Jungferninseln,
Director (nicht geschäftsführend);
* Everswift Holdings Limited, Britische
Jungferninseln, Director (nicht geschäftsführend);
* Greatdeal Holdings Limited, Britische
Jungferninseln, Director (nicht geschäftsführend);
* Leap Forward Holdings Limited, Britische
Jungferninseln, Director (nicht geschäftsführend);
* Mega Bond International Limited, Britische
Jungferninseln, Director (nicht geschäftsführend);
* Right Treasure Limited, Britische
Jungferninseln, Director (nicht geschäftsführend);
* Shengrui International Pte. Ltd., Singapore,
Director (nicht geschäftsführend);
* Stabel International Limited, Britische
Jungferninseln, Director (nicht geschäftsführend);
* Zana Asia Fund Limited, Singapore, Director
(nicht geschäftsführend);
* Zana Asia Fund II GP Pte. Ltd., Singapore,
Director (nicht geschäftsführend);
* Zana Capital (BVI) Limited, Britische
Jungferninseln, Director (nicht geschäftsführend);
* Zana Capital (Cayman) Limited, Kaimaninseln,
Director (nicht geschäftsführend);
* Zana Capital (PRC) Limited, Britische
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