JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.04.2015 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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JENOPTIK Aktiengesellschaft
Jena
- ISIN DE0006229107 -
- WKN 622910 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Mittwoch, dem 3. Juni 2015, 11.00 Uhr,
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben nachstehend
die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen bekannt:
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des
Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Absatz 4 und Absatz 5 HGB sowie § 315 Absatz 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2014
Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren
Geschäftsräumen (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf unserer
Internetseite unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren
-> Hauptversammlung einsehbar. Die Unterlagen werden auch
während der Hauptversammlung am 3. Juni 2015 zugänglich sein
und mündlich erläutert. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern-
und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von Euro 29.404.324,15 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,20 je
dividendenberechtigter Stückaktie
bei 57.238.115 dividendenberechtigten Euro 11.447.623,00
Stückaktien
Gewinnvortrag auf neue Rechnung Euro 17.956.701,15
Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändert, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer
Dividende von Euro 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie
ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung
der Dividende Folgendes: Da die Dividende wie in den Vorjahren
auch in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im
Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung
ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag.
Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist
mit der Dividende nicht verbunden.
Die Dividende wird voraussichtlich am 4. Juni 2015 gezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31.
Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2015 zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die
inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des
bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
und Satzungsänderung
Das von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 beschlossene
genehmigte Kapital wird am 31. Mai 2015 enden (§ 4 Absatz 5
der Satzung der JENOPTIK AG). Um die Gesellschaft auch künftig
in die Lage zu versetzen, unter Stärkung der Eigenkapitalbasis
ihren Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu können, soll
unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung eine neue
Ermächtigung über ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu
Euro 44.000.000,00 geschaffen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sämtliche
Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss insgesamt auf
maximal 20 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals - bzw. falls dieser
Wert geringer ist - auf 20 Prozent des zum Zeitpunkt der
Ausübung bestehenden Grundkapitals beschränkt werden. Auf
diese Höchstgrenze von 20 Prozent sollen auch Aktien
angerechnet werden, die (i) zur Bedienung von Options-
und/oder Wandelschuldverschreibungen, die während der Laufzeit
des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegeben wurden oder noch auszugeben sein können, oder die
(ii) während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter
Ausschluss des Bezugsrechts als eigene Aktien veräußert
werden.
Da bei der Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, über die die Hauptversammlung
2013 Beschluss gefasst hat, eine entsprechende wechselseitige
Anrechnung nicht vorgesehen war, verpflichten sich Vorstand
und Aufsichtsrat bei einer etwaigen Ausnutzung der
Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts,
ebenfalls die zuvor genannte 20 Prozent-Grenze entsprechend
anzuwenden, so dass bei der bezugsrechtsfreien Ausgabe von
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen etwaige
bezugsrechtsfrei geschaffene Aktien aus dem genehmigten
Kapital 2015 zu berücksichtigen sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Es wird ein genehmigtes Kapital 2015 durch Neufassung des § 4
Absatz 5 der Satzung wie folgt neu geschaffen:
'(5) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 2. Juni 2020 das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu Euro 44.000.000,00 durch einmalige oder
mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien
gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals
zu erhöhen ('genehmigtes Kapital 2015'). Die neuen Aktien
können von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
a) für Spitzenbeträge;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,
insbesondere auch im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder für den Erwerb von
Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an
Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des bestehenden
Anteilsbesitzes) oder von anderen mit einem solchen
Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden
einlagefähigen Wirtschaftsgütern sowie von Forderungen gegen
die Gesellschaft;
c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, soweit
der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital
unter Berücksichtigung von Hauptversammlungsbeschlüssen bzw.
der Ausnutzung anderer Ermächtigungen zum Ausschluss des
Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung
von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG seit dem Wirksamwerden dieser
Ermächtigung weder insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt
der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden
Grundkapitals noch insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der
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