Von Hans Bentzien
FRANKFURT/LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sein Urteil zum OMT-Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) am 16. Juni sprechen. Wie der EuGH mitteilte, soll der Beschluss zur Klage des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und anderer Personen (C-62/14) um 9.30 Uhr veröffentlicht werden.
Gauweiler hatte gegen die Möglichkeit von Outright Monetary Transactions (OMT) unter anderem deshalb geklagt, weil sie aus seiner Sicht einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung darstellen und deshalb einen "ausbrechenden Rechtsakt" darstellen.
Die EZB hat zugesagt, im Notfall Staatsanleihen von Euro-Ländern zu kaufen, deren Zinsen sie für zu hoch hält. Dabei will sie nur so stark eingreifen, dass jener Anteil des überhöhten Zinses verschwindet, der auf der unbegründeten Angst beruht, dass das Land gegen seinen Willen den Euro verlassen muss.
Auf ihrer Website hat die EZB in dieser Woche den Aufsatz eines Wissenschaftlers veröffentlicht, der erläutert, wie der Anteil dieses sogenannten Redominationsrisiko beziffert werden könnte. Voraussetzung für ein OMT-Programm ist, dass sich das begünstigte Land in einem Hilfsprogramm des Rettungsfonds ESM befindet.
Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat im EZB-Rat gegen den OMT-Beschluss gestimmt.
Der Generalanwalt des EuGH hat bereits deutlich gemacht, dass er OMT-Käufe nicht von vornherein für unrechtmäßig hält, wenn sie sachlich gut begründet sind und im Volumen begrenzt. Der EuGH folgt den Stellungnahmen des Generalanwalts in der Regel.
Damit wäre der Konflikt aber nicht unbedingt beendet. Denkbar ist beispielsweise, dass das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an das Urteil seine Sichtweise aufrechterhält, dass das OMT-Versprechen einen ausbrechenden Rechtsakt darstellt. Dann würde sich die Bundesbank voraussichtlich nicht an OMT-Programen beteiligen können.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
DJG/hab/apo
(END) Dow Jones Newswires
April 29, 2015 10:38 ET (14:38 GMT)
Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.