Cottbus (ots) - Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt verdienen zum Teil verfassungswidrig wenig. Dieses Urteil aus Karlsruhe dürfte auf den ersten Blick wenig elektrisieren. Doch es kann weitreichende Folgen für die Besoldung der Beamten in Deutschland haben. Schließlich haben die Verfassungsrichter einen Rahmen vorgegeben, den der Staat bei der Bezahlung seines Personals künftig beachten muss. Damit macht Karlsruhe wieder einmal Politik in Deutschland. Dass es überhaupt dazu kommen musste, hat mit der Föderalismusreform zu tun. Bis zum Jahr 2006 war die Richterbesoldung Sache des Bundes. Danach wurden die Länder für die Sache zuständig, was einige von ihnen aber offenbar als Sparbüchse missverstanden haben. Wer klamm war, kürzte beim Weihnachtsgeld und den Beihilfen oder setzte den Rotstift bei der Altersversorgung an. Dadurch sind die Besoldungsunterschiede bei den Richtern zwischen einzelnen Ländern teilweise so groß geworden, dass Karlsruhe nun die Notbremse zog. Polizisten und Lehrer zum Beispiel leben allerdings in einer durchaus vergleichbaren Situation. Deshalb dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch sie in Karlsruhe klagen, um diesen Zustand überprüfen zu lassen. Manche Politiker mögen den jüngsten Richterspruch als Zumutung empfinden, als Einmischung in ihre Kompetenzen. Doch dem ist entgegenzuhalten, dass der Ermessensspielraum für die Besoldung immer noch groß genug ist. Außerdem sollte man sich in Erinnerung rufen, dass Beamte nicht streiken dürfen. Auch nicht für ihre Gehälter. Gleichwohl hat der Staat eine Fürsorgepflicht für seine Bediensteten. In Form einer angemessenen Gegenleistung. Nichts anderes haben die Verfassungsrichter in ihrem Urteil geltend gemacht.
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