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DGAP-HV: TOMORROW FOCUS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2015 in München, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TOMORROW FOCUS AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
06.05.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   TOMORROW FOCUS AG 
 
   München 
 
   ISIN: DE 0005495329 
   WKN: 549532 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 16. Juni 2015 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 16. Juni 2015 um 11.00 Uhr in das Haus der 
   Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, ein. 
 
   I. 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats über das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. 
           zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des 
           Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
           Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
           börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
           Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
           Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
           zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), 
           Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, 
           Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 München, zum Abschlussprüfer und 
           zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie 
           zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
           Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 enthaltenen 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Ergänzungswahlen des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Martin Weiß sowie das 
           Aufsichtsratsmitglied Philipp Welte haben ihre jeweiligen 
           Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 16. Juni 2015 niedergelegt. 
 
 
           Deshalb sind Ergänzungswahlen erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 
           Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       *     Frau Aliz Tepfenhart, Geschäftsführerin der Burda 
             Digital GmbH, wohnhaft in München, Deutschland 
 
 
       *     Herrn Dr. Thomas Döring, Geschäftsführer der 
             Delaunay Capital Partners GmbH, wohnhaft in Traunstein, 
             Deutschland 
 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 
           für die verbleibende Amtszeit der ausgeschiedenen 
           Aufsichtsratsmitglieder, also bis zur Beendigung der 
           ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Weder Frau Tepfenhart, noch Herr Dr. Döring sind Mitglieder in 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, einer Empfehlung des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex folgend, die Wahl der neuen Mitglieder des 
           Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stehen 
           über die Internetseite der TOMORROW FOCUS AG unter der Adresse 
           http://www.tomorrow-focus.de unter der Rubrik Investor 
           Relations/Hauptversammlung 2015 zur Verfügung. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum 
           Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 
           8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der 
           Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung 
           des Grundkapitals 
 
 
           § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die 
           Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung 
           eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals zu 
           erwerben. Auch die TOMORROW FOCUS AG hat von dieser 
           Möglichkeit Gebrauch gemacht und in der Hauptversammlung vom 
           16. Juni 2010 die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien 
           ermächtigt. Diese Ermächtigung endet am 15. Juni 2015. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       1.    Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien 
             der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den 
             Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am 
             Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Auf die hiernach 
             erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die 
             sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr 
             nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
             Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die 
             Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder 
             mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung 
             durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 
             15. Juni 2020. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder 
             durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der 
             Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln. 
 
 
       2.    Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels 
             eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten 
             öffentlichen Kaufangebots. 
 
 
         a)    Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der 
               von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse 
               während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb 
               der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs 
               (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für 
               Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- 
               und nicht mehr als 10 % unterschreiten. 
 
 
         b)    Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
               Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der 
               gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
               an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 
               drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung 
               des Angebots ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs 
               (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für 
               Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- 
               und nicht mehr als 10 % unterschreiten. Das Kaufangebot 
               kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des 
               Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der 
               von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien dieses 
               Volumen überschreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis 
               der zum Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte 
               Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb 
               angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach 
               kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer 

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May 06, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

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