DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2015 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
06.05.2015 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Einhell Germany AG
Landau a. d. Isar
ISIN DE0005654909/DE0005654933
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 17. Juni 2015, um 10:00 Uhr
in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau/Isar,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014,
Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die
Einhell Germany AG, sowie Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrates.
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen
Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen bereits am 16. April 2015 gebilligt
und den Jahresabschluss festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von Euro 32.625.367,62 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,34 Euro 712.096,00
Euro je Stammaktie auf Stück 2.094.400
dividendenberechtigte Stammaktien.
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,40 Euro 672.000,00
Euro je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000
dividendenberechtigte Vorzugsaktien.
Vortrag auf neue Rechnung Euro 31.241.271,62
Bilanzgewinn Euro 32.625.367,62
Die Dividende ist am 18. Juni 2015 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
5. Nachwahl zum Aufsichtsrat.
Herr Josef Thannhuber hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung
zum Ende der Hauptversammlung am 17. Juni 2015 niedergelegt.
Es ist somit eine Nachwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz, §
4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 6 der Satzung aus drei
Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre
durch die Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die verbleibende Amtszeit
von Herrn Josef Thannhuber, also für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 entscheidet, folgende Person als
Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen:
Herrn Philipp Thannhuber, Landau/Isar, Geschäftsführer der
Comedes GmbH und der Wotox GmbH.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen:
Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. Eh. Dr. h.c. Dieter Spath
soll als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen:
Herr Philipp Thannhuber ist der Bruder des Mitgliedes des
Vorstands der Einhell Germany AG, Herrn Dr. Markus Thannhuber,
er ist Sohn von Herr Josef Thannhuber, dieser ist Vorsitzender
des Aufsichtsrates der Thannhuber AG, Landau/Isar. Die
Thannhuber AG ist wesentlich an der Einhell Germany AG
beteiligter Aktionär.
Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zwischen Herrn Philipp Thannhuber einerseits und den
Gesellschaften des Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell
Germany AG oder einem wesentlich an der Einhell Germany AG
beteiligten Aktionär andererseits.
Herr Philipp Thannhuber ist nicht Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2015 zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000
Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany
AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter
Einhell Germany AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt/Main
Telefax +49 (0) 69 / 13626351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind,
also bis zum 10. Juni 2015 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der
Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des 27. Mai 2015 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag')
beziehen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag.
Verfahren für die Stimmabgabe
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. seine
sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der
ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend
ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit
diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten
Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen
Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das
Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu
verwenden.
Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von
der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)
Stimmrechtsvertreter bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von
Weisungen an sie können in Textform möglichst bis zum 15. Juni 2015,
24:00 Uhr eingehend, übermittelt werden. Entsprechende Unterlagen und
Informationen erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung.
Weitere Angaben zur Stimmrechtsvertretung
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung sowie die
Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende
Adresse an:
Einhell Germany AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 / 3090374675
E-Mail: einhell-hv2015@computershare.de
Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs.
2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
schriftlich an den Vorstand gerichtet und der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 17. Mai 2015
(24.00 Uhr), zugegangen sein. Wir bitten, derartige Verlangen an
folgende Adresse zu übersenden:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau a. d. Isar
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127
AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge
von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sind ausschließlich an nachfolgend genannte Adresse
zu richten:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau a. d. Isar
Telefax: +49 (0) 9951 / 942-162
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären,
die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also
bis zum 2. Juni 2015 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen
sind, werden, soweit nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt, unverzüglich nach ihrem Eingang und Nachweis der
Aktionärseigenschaft unter der Internetadresse http://www.einhell.com
(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung')
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.einhell.com (dort im
Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung') zugänglich.
Landau/Isar, im April 2015
Einhell Germany AG
Der Vorstand
06.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einhell Germany AG
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Deutschland
Telefon: +49 9951 942775
Fax: +49 9951 942162
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Internet: http://www.einhell.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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May 06, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)
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