Stuttgart (ots) - Von den Konten der Eltern buchen die Städte und Gemeinden weiterhin die Betreuungsgebühren ab. Das ist zwar rechtens, aber nicht gerecht. Denn Eltern bezahlen für Leistungen, die nicht erbracht werden. Ein Streik wird in den Gebührensatzungen mancher Kommunen aber als höhere Gewalt gewertet und eröffnet damit die Möglichkeit, die Rückzahlung der Gebühren zu verweigern. Die Verwaltungen und Kommunalpolitiker sollten allerdings bedenken, dass Eltern in der Regel die Rädchen im Getriebe eines Gemeinwesens sind. Aktiv in Vereinen, Initiativen, sozialen Institutionen, zumeist im Ehrenamt. Dieses Potenzial ist für eine funktionierende Gemeinschaft von hohem Wert. Stellen sich die Kommunen stur, ist der Gemeinsinn schnell verspielt.
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