Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
18.05.2015 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft
Leutkirch
Wertpapier-Kenn-Nummer 591000
- ISIN DE0005910004 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionärinnen und
Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Dienstag, den 30. Juni 2015, 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
in 88299 Leutkirch, Memminger Str. 68,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gruschwitz Textilwerke AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem
Konzernlagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss der
Hauptversammlung erforderlich.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands für
diesen Zeitraum zu beschließen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum zu beschließen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Joachim Zapp
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Schwäbisch Gmünd
zum Konzernabschlussprüfer der Gruschwitz Textilwerke
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
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Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
der Stimmrechte sowie weitere Hinweise
Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung durch Anmeldung unter
Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis
genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 09. Juni 2015
('Nachweisstichtag') zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung
müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2015
unter der folgenden Adresse zugehen:
Gruschwitz Textilwerke AG
c/o DZ BANK AG
WASHV dwpbank AG
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 5099-1110
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung
unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an
die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Die Eintrittskarten sind keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung, sondern
lediglich organisatorische Hilfsmittel. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet haben, sind auch
ohne Eintrittskarten zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär aber nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat; Veränderungen im Aktienbestand nach
dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
können oder wollen, können ihre Stimm- und sonstigen Aktionärsrechte
in der Hauptversammlung unter Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, z. B. auch durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen.
Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des
Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung und des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen, deren Widerruf sowie die
entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen;
hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere
Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung kann auch das Formular benützt werden, das
über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gruschwitz.com unter
dem Link Investor Relations heruntergeladen werden kann. Möglich ist
aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf kann gegenüber der
Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Im
letztgenannten Fall bedarf auch der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Nachweis einer gegenüber
dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann unter anderem dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht in Textform an der Einlasskontrolle vorweist. Vor der
Hauptversammlung stehen sowohl für die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch für die Übermittlung des
Nachweises der gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht
folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Gruschwitz Textilwerke AG
Memminger Straße 68
88299 Leutkirch
Telefax +49 (0) 7561 9098-999
E-Mail: info@gruschwitz.com
Entsprechendes gilt auch für den Widerruf. Die persönliche Teilnahme
des Aktionärs gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor
erteilten Vollmacht.
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127
AktG sind an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu
richten:
Gruschwitz Textilwerke AG
Memminger Straße 68
88299 Leutkirch
Telefax +49 (0) 7561 9098-999
E-Mail: info@gruschwitz.com
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 15.
Juni 2015, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG
im Internet unter www.gruschwitz.com im Bereich Investor Relations
zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen können im Internet unter
www.gruschwitz.com im Bereich Investor Relations eingesehen und auf
Wunsch heruntergeladen werden.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014,
der Konzernlagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats
sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an über die Internetadresse der Gesellschaft
unter www.gruschwitz.com unter dem Link Investor Relations erhältlich.
Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende
Unterlagen werden in der Hauptversammlung am 30. Juni 2015 zugänglich
gemacht.
Leutkirch, im Mai 2015
Gruschwitz Textilwerke AG
Der Vorstand
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