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DGAP-HV: Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2015 in 88299 Leutkirch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
18.05.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft 
 
   Leutkirch 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 591000 
   - ISIN DE0005910004 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionärinnen und 
   Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   Dienstag, den 30. Juni 2015, 10.00 Uhr 
 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
   in 88299 Leutkirch, Memminger Str. 68, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Gruschwitz Textilwerke AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem 
           Konzernlagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
           und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss der 
           Hauptversammlung erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands für 
           diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
           für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Joachim Zapp 
             Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 
             Schwäbisch Gmünd 
 
 
 
           zum Konzernabschlussprüfer der Gruschwitz Textilwerke 
           Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
   ************ 
 
   Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   der Stimmrechte sowie weitere Hinweise 
 
   Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung durch Anmeldung unter 
   Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
   Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis 
   genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden 
   Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 09. Juni 2015 
   ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung 
   müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2015 
   unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
           Gruschwitz Textilwerke AG 
           c/o DZ BANK AG 
           WASHV dwpbank AG 
           Wildunger Straße 14 
           60487 Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 (0) 69 / 5099-1110 
 
 
   Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
   depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut 
   zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung 
   unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
   die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Die Eintrittskarten sind keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung, sondern 
   lediglich organisatorische Hilfsmittel. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet haben, sind auch 
   ohne Eintrittskarten zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der 
   Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär aber nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes 
   zum Nachweisstichtag erbracht hat; Veränderungen im Aktienbestand nach 
   dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des 
   Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können oder wollen, können ihre Stimm- und sonstigen Aktionärsrechte 
   in der Hauptversammlung unter Vollmachtserteilung durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. auch durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. 
 
   Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der 
   ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den 
   Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung und des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
   der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen, deren Widerruf sowie die 
   entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; 
   hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere 
   Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen. 
 
   Für die Bevollmächtigung kann auch das Formular benützt werden, das 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gruschwitz.com unter 
   dem Link Investor Relations heruntergeladen werden kann. Möglich ist 
   aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf kann gegenüber der 
   Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Im 
   letztgenannten Fall bedarf auch der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Nachweis einer gegenüber 
   dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann unter anderem dadurch 
   geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung 
   die Vollmacht in Textform an der Einlasskontrolle vorweist. Vor der 
   Hauptversammlung stehen sowohl für die Erteilung der Vollmacht durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch für die Übermittlung des 
   Nachweises der gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
   folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
           Gruschwitz Textilwerke AG 
           Memminger Straße 68 
           88299 Leutkirch 
           Telefax +49 (0) 7561 9098-999 
           E-Mail: info@gruschwitz.com 
 
 
   Entsprechendes gilt auch für den Widerruf. Die persönliche Teilnahme 
   des Aktionärs gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor 
   erteilten Vollmacht. 
 
   Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 
   AktG sind an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
   richten: 
 
           Gruschwitz Textilwerke AG 
           Memminger Straße 68 
           88299 Leutkirch 
           Telefax +49 (0) 7561 9098-999 
           E-Mail: info@gruschwitz.com 
 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 15. 
   Juni 2015, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG 
   im Internet unter www.gruschwitz.com im Bereich Investor Relations 
   zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung. 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen und Unterlagen können im Internet unter 
   www.gruschwitz.com im Bereich Investor Relations eingesehen und auf 
   Wunsch heruntergeladen werden. 
 
   Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014, 
   der Konzernlagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats 
   sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung sind von der Einberufung 
   der Hauptversammlung an über die Internetadresse der Gesellschaft 
   unter www.gruschwitz.com unter dem Link Investor Relations erhältlich. 
 
   Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende 
   Unterlagen werden in der Hauptversammlung am 30. Juni 2015 zugänglich 
   gemacht. 
 
   Leutkirch, im Mai 2015 
 
   Gruschwitz Textilwerke AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
18.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 

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May 18, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

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