
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 19.05.2015 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft Bonn Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360 ISIN DE0005653604 Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 2. Juli 2015, um 11.00 Uhr in der Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2014 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 in seiner Sitzung am 23. April 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 716.474,38 EUR wie folgt zu verwenden: 'Es wird eine Dividende in Höhe von 0,08 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie ab dem 3. Juli 2015 ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 475.880,46 EUR wird in andere Gewinnrücklagen eingestellt.' Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend angepasst. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstand, Herrn Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats a) Herrn Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue b) Frau Birgit Wöstemeyer c) Herrn Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen. 5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und eines Ersatzmitglieds Mit Ablauf der Hauptversammlung am 2. Juli 2015 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Karsten Leue und Sigurd Roch. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96, 101 AktG und § 4 DrittelbG sowie § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, a) Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue, Geschäftsführer der AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Rostock b) Sigurd Roch, Freier Berater im Gesundheitswesen, Berlin als Vertreter der Anteilseigner zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu bestellen. Herr Leue ist Mitglied des Aufsichtsrats der Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH, Neubrandenburg. Herr Roch gehört keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Gleichzeitig schlägt der Aufsichtsrat vor, für beide vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder ein Ersatzmitglied zu wählen: c) Herrn Thomas Brandt, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Isernhagen Herr Brandt gehört keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss des Bezugsrechts Im Hinblick darauf, dass die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zum 13. Juli 2015 befristet ist und die Erstreckung einer neuen Ermächtigung auf den gesetzlich zulässigen Zeitraum als sinnvoll angesehen wird, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: 'a) Die von der Hauptversammlung am 14. Juli 2010 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien von bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals wird mit dem Eintritt der Wirksamkeit der Ermächtigung gemäß nachfolgendem Tagesordnungspunkt 6 b) aufgehoben. Die ebenfalls von der Hauptversammlung am 14. Juli 2010 beschlossene Ermächtigung zur Verwendung und Veräußerung zurückerworbener eigener Aktien wird hiervon nicht berührt und ausdrücklich aufrechterhalten. b) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2020 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis den Mittelwert der Schlusskurse für die Stückaktien der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft am regulierten Markt der Düsseldorfer Börse ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten an den dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts fünf vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % unterschreiten und nicht mehr als 10 % überschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne den Mittelwert der Schlusskurse für die Stückaktien der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft am regulierten Markt der Düsseldorfer Börse ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten an den dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots fünf vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % unterschreiten und nicht mehr als 10 % überschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, erfolgt die Annahme nach Quoten. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können vorgesehen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien der Gesellschaft einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre
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May 19, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)
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