Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
19.05.2015 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft
Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360
ISIN DE0005653604
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 2. Juli 2015, um 11.00 Uhr in der
Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das
Geschäftsjahr 2014 und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 in seiner
Sitzung am 23. April 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher
nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 716.474,38 EUR wie folgt zu
verwenden:
'Es wird eine Dividende in Höhe von 0,08 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie ab dem 3. Juli 2015
ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 475.880,46 EUR wird
in andere Gewinnrücklagen eingestellt.'
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der
Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend angepasst.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den im
Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstand, Herrn Dr. med.
Markus-Michael Küthmann, Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im
Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Herrn Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
b) Frau Birgit Wöstemeyer
c) Herrn Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und eines
Ersatzmitglieds
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 2. Juli 2015 endet die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Karsten Leue und
Sigurd Roch.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96,
101 AktG und § 4 DrittelbG sowie § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung
der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft aus zwei Vertretern
der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer
zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 entscheidet,
a) Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue, Geschäftsführer der
AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Rostock
b) Sigurd Roch, Freier Berater im Gesundheitswesen,
Berlin
als Vertreter der Anteilseigner zu Aufsichtsratsmitgliedern
der Gesellschaft zu bestellen.
Herr Leue ist Mitglied des Aufsichtsrats der Diakonie Klinikum
Dietrich Bonhoeffer GmbH, Neubrandenburg. Herr Roch gehört
keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen an.
Gleichzeitig schlägt der Aufsichtsrat vor, für beide
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder ein Ersatzmitglied zu
wählen:
c) Herrn Thomas Brandt,
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Isernhagen
Herr Brandt gehört keinen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss
des Bezugsrechts
Im Hinblick darauf, dass die bestehende Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien bis zum 13. Juli 2015 befristet ist und
die Erstreckung einer neuen Ermächtigung auf den gesetzlich
zulässigen Zeitraum als sinnvoll angesehen wird, schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
'a) Die von der Hauptversammlung am 14. Juli 2010 erteilte
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien von bis zu 10 % des
derzeitigen Grundkapitals wird mit dem Eintritt der
Wirksamkeit der Ermächtigung gemäß nachfolgendem
Tagesordnungspunkt 6 b) aufgehoben. Die ebenfalls von der
Hauptversammlung am 14. Juli 2010 beschlossene Ermächtigung
zur Verwendung und Veräußerung zurückerworbener eigener Aktien
wird hiervon nicht berührt und ausdrücklich aufrechterhalten.
b) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2020 eigene
Aktien in einem Umfang von bis zu zehn vom Hundert des
derzeitigen Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer
ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen
der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur
für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Auf die
erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der
Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und
noch besitzt oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen
sind, nicht mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals
entfallen. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen
Aktien ausgeschlossen.
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der
Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis den Mittelwert
der Schlusskurse für die Stückaktien der Eifelhöhen-Klinik
Aktiengesellschaft am regulierten Markt der Düsseldorfer Börse
ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten an den dem
Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts fünf vorangehenden
Börsentagen um nicht mehr als 10 % unterschreiten und nicht
mehr als 10 % überschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines
an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots,
dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der
gebotenen Kaufpreisspanne den Mittelwert der Schlusskurse für
die Stückaktien der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft am
regulierten Markt der Düsseldorfer Börse ohne Berücksichtigung
der Erwerbsnebenkosten an den dem Tag der Veröffentlichung des
Kaufangebots fünf vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als
10 % unterschreiten und nicht mehr als 10 % überschreiten. Das
Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das
Kaufangebot überzeichnet ist, erfolgt die Annahme nach Quoten.
Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100
Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine
Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können vorgesehen
werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien der
Gesellschaft einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre
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May 19, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)
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