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DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2015 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.05.2015 15:05 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft 
 
   Bonn 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360 
   ISIN DE0005653604 
 
 
   Unsere Aktionäre werden hiermit zu der 
 
   am Donnerstag, dem 2. Juli 2015, um 11.00 Uhr in der 
   Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn, 
 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2014 und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 und 
           des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. 
 
 
           Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 
           und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 in seiner 
           Sitzung am 23. April 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist 
           damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher 
           nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 716.474,38 EUR wie folgt zu 
           verwenden: 
           'Es wird eine Dividende in Höhe von 0,08 EUR je 
           dividendenberechtigte Stückaktie ab dem 3. Juli 2015 
           ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 475.880,46 EUR wird 
           in andere Gewinnrücklagen eingestellt.' 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG 
           nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
           eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der 
           Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend angepasst. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den im 
           Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstand, Herrn Dr. med. 
           Markus-Michael Küthmann, Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im 
           Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
       a)    Herrn Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue 
 
 
       b)    Frau Birgit Wöstemeyer 
 
 
       c)    Herrn Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch 
 
 
 
           Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen. 
 
 
     5.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und eines 
           Ersatzmitglieds 
 
 
           Mit Ablauf der Hauptversammlung am 2. Juli 2015 endet die 
           Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Karsten Leue und 
           Sigurd Roch. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96, 
           101 AktG und § 4 DrittelbG sowie § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung 
           der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft aus zwei Vertretern 
           der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer 
           zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 entscheidet, 
 
 
       a)    Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue, Geschäftsführer der 
             AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Rostock 
 
 
       b)    Sigurd Roch, Freier Berater im Gesundheitswesen, 
             Berlin 
 
 
 
           als Vertreter der Anteilseigner zu Aufsichtsratsmitgliedern 
           der Gesellschaft zu bestellen. 
 
 
           Herr Leue ist Mitglied des Aufsichtsrats der Diakonie Klinikum 
           Dietrich Bonhoeffer GmbH, Neubrandenburg. Herr Roch gehört 
           keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen an. 
 
 
           Gleichzeitig schlägt der Aufsichtsrat vor, für beide 
           vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder ein Ersatzmitglied zu 
           wählen: 
 
 
       c)    Herrn Thomas Brandt, 
             Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Isernhagen 
 
 
 
           Herr Brandt gehört keinen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
 
           Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss 
           des Bezugsrechts 
 
 
           Im Hinblick darauf, dass die bestehende Ermächtigung zum 
           Erwerb eigener Aktien bis zum 13. Juli 2015 befristet ist und 
           die Erstreckung einer neuen Ermächtigung auf den gesetzlich 
           zulässigen Zeitraum als sinnvoll angesehen wird, schlagen 
           Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
           'a) Die von der Hauptversammlung am 14. Juli 2010 erteilte 
           Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien von bis zu 10 % des 
           derzeitigen Grundkapitals wird mit dem Eintritt der 
           Wirksamkeit der Ermächtigung gemäß nachfolgendem 
           Tagesordnungspunkt 6 b) aufgehoben. Die ebenfalls von der 
           Hauptversammlung am 14. Juli 2010 beschlossene Ermächtigung 
           zur Verwendung und Veräußerung zurückerworbener eigener Aktien 
           wird hiervon nicht berührt und ausdrücklich aufrechterhalten. 
 
 
           b) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2020 eigene 
           Aktien in einem Umfang von bis zu zehn vom Hundert des 
           derzeitigen Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer 
           ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
           bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen 
           der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden 
           Bestimmungen zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur 
           für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Auf die 
           erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der 
           Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und 
           noch besitzt oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen 
           sind, nicht mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals 
           entfallen. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen 
           Aktien ausgeschlossen. 
 
 
           Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle 
           Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der 
           Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis den Mittelwert 
           der Schlusskurse für die Stückaktien der Eifelhöhen-Klinik 
           Aktiengesellschaft am regulierten Markt der Düsseldorfer Börse 
           ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten an den dem 
           Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts fünf vorangehenden 
           Börsentagen um nicht mehr als 10 % unterschreiten und nicht 
           mehr als 10 % überschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines 
           an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, 
           dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der 
           gebotenen Kaufpreisspanne den Mittelwert der Schlusskurse für 
           die Stückaktien der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft am 
           regulierten Markt der Düsseldorfer Börse ohne Berücksichtigung 
           der Erwerbsnebenkosten an den dem Tag der Veröffentlichung des 
           Kaufangebots fünf vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 
           10 % unterschreiten und nicht mehr als 10 % überschreiten. Das 
           Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das 
           Kaufangebot überzeichnet ist, erfolgt die Annahme nach Quoten. 
           Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 
           Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine 
           Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können vorgesehen 
           werden. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien der 
           Gesellschaft einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre 

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May 19, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)

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