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DGAP-HV: DIC Asset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DIC Asset AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.05.2015 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   DIC Asset AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN: DE 000A1X3XX4 
   WKN: A1X3XX 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 2. Juli 2015, 
   10:00 Uhr, in der Deutschen Nationalbibliothek, Vortragssaal, 
   Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           DIC Asset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2014, des zusammengefassten Lage- und 
           Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.dic-asset.de/hauptversammlung/ eingesehen werden. 
           Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in 
           der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert 
           werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 
           2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn der DIC Asset AG in Höhe von 
           EUR 24.932.664,81 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je      EUR    24.002.211,45 
   Stückaktie auf das dividendenberechtigte 
   Grundkapital von EUR 68.577.747,00, eingeteilt 
   in 68.577.747 Stückaktien 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                         EUR       930.453,36 
 
   Bilanzgewinn                                      EUR    24.932.664,81 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und 
           Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
           unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,35 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung wird 
           dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen: 
 
 
       a)    Die Rödl & Partner GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
             Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer und 
             Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 gewählt. 
 
 
       b)    Die Rödl & Partner GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
             Nürnberg, wird zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht 
             des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 
             Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015 gewählt. 
 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit der Herren Russell Platt und Bernd Wegener als 
           Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 2. Juli 2015. Der Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 2, 96 Abs. 1 
           letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung 
           aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
           zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
 
           Folgende Personen werden als Anteilseignervertreter in den 
           Aufsichtsrat gewählt: 
 
 
       6.1   Herr Prof. Dr. Ulrich Reuter, wohnhaft in 
             Kleinostheim, Landrat des Landkreises Aschaffenburg 
 
 
       6.2   Herr Dr. Anton Wiegers, wohnhaft in Winterbach, 
             Vorstand Finanzen der Provinzial Rheinland Holding, 
             Provinzial Rheinland Versicherung AG und Provinzial 
             Rheinland Lebensversicherung AG* 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden 
           zu lassen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die 
           Hauptversammlung die von ihm nach den Empfehlungen des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung 
           festgelegten Ziele berücksichtigt. 
 
 
             * Provinzial Rheinland Holding Ein Unternehmen 
             der Sparkassen, Provinzial Rheinland Versicherung AG Die 
             Versicherung der Sparkassen und Provinzial Rheinland 
             Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen 
 
 
 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Nachfolgend ist jeweils unter a) angegeben, in welchen 
           Unternehmen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
           Personen Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsrats und unter b), in welchen Unternehmen sie 
           Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremiums sind: 
 
 
           Herr Prof. Dr. Ulrich Reuter 
 
 
       a)    Mitglied des Aufsichtsrats der Bayerischer 
             Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, 
             München 
 
 
             Mitglied des Aufsichtsrats der Bayerische 
             Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft, München 
 
 
             Mitglied des Aufsichtsrats der Bayern-Versicherung 
             Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München 
 
 
       b)    Stellvertretender Vorsitzender des 
             Verwaltungsrats der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau (ab 1. 
             Juni 2015 Vorsitzender), Aschaffenburg 
 
 
             Vorsitzender des Verwaltungsrats des Sparkassenverbands 
             Bayern, München 
 
 
             Mitglied des Verwaltungsrats der Versicherungskammer Bayern, 
             München 
 
 
 
           Herr Dr. Anton Wiegers 
 
 
       a)    Vorsitzender des Aufsichtsrats der GRR AG, 
             Erlangen 
 
 
             Mitglied des Aufsichtsrats der Süddeutsche Aktienbank AG, 
             Stuttgart 
 
 
       b)    Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Cordea Savills Invest GmbH, Düsseldorf 
 
 
             Stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung 
             Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt, Detmold 
 
 
 
           Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex: 
 
 
           Herr Dr. Wiegers ist Vorstand der Provinzial Rheinland 
           Lebensversicherung AG und der Provinzial Rheinland 
           Versicherung AG. Diese sind Gesellschafter der Office Capital 
           Partners GmbH, die zusammen mit der GCS Verwaltungs GmbH 
           Gesellschafterin der DICP Capital SE ist und insoweit eine 
           Gesellschaftervereinbarung abgeschlossen hat. Diese ist 
           mittelbar zu mehr als 10% an der DIC Asset AG beteiligt. 
 
 

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May 19, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)

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