Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.05.2015 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am
Donnerstag, dem 2. Juli 2015, 11.00 Uhr,
in 20355 Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße,
im CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, stattfindenden
28. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014
sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische
Accessoires Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399
Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage auch zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während
der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173
AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 45.404.312,82 Euro wie
folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von
7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies
insgesamt 23.655.348,00 Euro.
b) Der verbleibende Betrag von 21.748.964,82 Euro
aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr
2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der eine Dividende von 3,00 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu
wählen.
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt
in 8.100.000 Stück Aktien ohne Nennbetrag, von denen 214.884 Stück auf
eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte
zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 7.885.116 Stück.
Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag
und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in
englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des
Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b
BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn
des 11. Juni 2015, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu
beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni 2015, 24.00
Uhr MESZ, zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Fax +49 (0)89 540 025 19
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders
als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch
keine Teilnahmevoraussetzung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung
und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter
vorstehender Adresse Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den
vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn,
sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
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