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DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2015 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GK Software AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.05.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GK Software AG 
 
   Schöneck 
 
   WKN 757142 
   ISIN DE 000 7 571 424 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
   Montag, den 29. Juni 2015, um 14.00 Uhr 
 
   im IFA Hotel Schöneck, 
   Hohe Reuth 5, 08261 Schöneck (Raum Aschberg) stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
   sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des 
   Konzernlageberichts der GK Software AG für das Geschäftsjahr 2014 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB). 
 
   Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) 
   der Hauptversammlung, neben seinem erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden 
   genannten Vorlagen zugänglich: 
 
     *     den festgestellten Jahresabschluss der GK Software 
           AG zum 31. Dezember 2014, 
 
 
     *     den Lagebericht, 
 
 
     *     den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 
           2014, 
 
 
     *     den Konzernlagebericht, 
 
 
     *     den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
 
 
     *     den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
   http://investor.gk-software.com/ unter dem Menüpunkt Hauptversammlung 
   und in den Geschäftsräumen am Sitz der GK Software AG, Waldstraße 7, 
   08261 Schöneck, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen auf der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 13. Mai 2015 gebilligt und damit 
   den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, 
   Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des 
   Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
   der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Der Vorstand wird die 
   vorgelegten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
   Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der 
   Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter 
   Tagesordnungspunkt 2 gefasst. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2014 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der GK Software AG wie folgt zu verwenden: 
 
   Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 380.950,70 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats 
 
   Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie, für den Fall 
   einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2015 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
   Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2015 einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden 
   sollen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer für 
   diese Durchsicht zu wählen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und 
   über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms 2015 
   unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der GK 
   Software AG an Mitglieder des Vorstands der GK Software AG, an 
   Mitglieder der Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften der GK 
   Software AG sowie an ausgewählte Führungskräfte und an sonstige 
   Leistungsträger der GK Software AG und ihrer Konzerngesellschaften 
   sowie über die Änderung der Satzung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     A.    Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 
 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 75.000,- durch Ausgabe 
   von bis zu Stück 75.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Aktien 
   bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Das Bedingte Kapital 2015 
   dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund 
   der Ermächtigung der Hauptversammlung der GK Software AG vom 29. Juni 
   2015 von der GK Software AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 
   in der Zeit vom 29. Juni 2015 bis zum 28. Juni 2020 an Mitglieder des 
   Vorstands der GK Software AG, an Mitglieder der Geschäftsführungen von 
   Konzerngesellschaften sowie an ausgewählte Führungskräfte und sonstige 
   Leistungsträger der GK Software AG und ihrer Konzerngesellschaften 
   ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
   durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber 
   dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der 
   Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung 
   der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem 
   Bedingten Kapital 2015 erfolgt zu dem gemäß lit. B. Ziff. (5) zu Punkt 
   6 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2015 festgelegten 
   Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres 
   an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein 
   Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   gefasst worden ist, am Gewinn teil. 
 
     B.    Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit 
           Bezugsrecht auf Aktien der GK Software AG 
 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
   28. Juni 2020 nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen des 
   Aktienoptionsprogramms 2015 ('AOP 2015') bis zu Stück 75.000 
   Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der GK Software AG mit 
   einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren mit der Maßgabe, dass jede 
   Aktienoption das Recht zum Bezug von einer Aktie der GK Software AG 
   gewährt, auszugeben. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug 
   durch Mitglieder des Vorstands der GK Software AG, ausgewählte 
   Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der GK Software AG sowie 
   zum Bezug durch Geschäftsführungsmitglieder und ausgewählte 
   Führungskräfte sowie sonstige Leistungsträger von Gesellschaften 
   bestimmt, die im Verhältnis zur GK Software AG abhängig verbundene 
   Unternehmen im Sinn von §§ 15, 17 AktG sind (nachfolgend: 
   'Konzerngesellschaften'). Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder 
   des Vorstands der GK Software AG gilt diese Ermächtigung allein für 
   den Aufsichtsrat. Die Aktienoptionen können auch von einem 
   Kreditinstitut übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach 
   Weisung der GK Software AG an Bezugsberechtigte gemäß Ziff. (1) zu 
   übertragen, die allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. 
 
   Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. 
 
   Für die Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des AOP 2015 gilt: 
 
     (1)   Kreis der Bezugsberechtigten 
 
 
           Im Zuge des AOP 2015 dürfen Aktienoptionen ausschließlich an 
           Mitglieder des Vorstands der GK Software AG, an Mitglieder der 
           Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften sowie an 
           ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der GK 
           Software AG und ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden. 
           Der genaue Kreis der Berechtigten und der Umfang der ihnen 
           jeweils zum Bezug anzubietenden Aktienoptionen werden durch 
           den Vorstand der GK Software AG festgelegt. Soweit Mitglieder 

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May 22, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

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