Pelikan Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.05.2015 15:09
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Pelikan Aktiengesellschaft
Berlin
ISIN DE0006053101
ISIN DE0006053119
WKN 605 310
WKN 605 311
Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 2, § 124 Abs. 1 S. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung der
Pelikan Aktiengesellschaft
am Freitag, den 19. Juni 2015, ab 10.00 Uhr
im Showroom der Pelikan AG, Straße der Einheit, in 14612 Falkensee.
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13. Mai 2015 wurde die
ordentliche Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft für den
19. Juni 2015, ab 10 Uhr im Showroom der Pelikan AG, Straße der
Einheit 142-148, 14612 Falkensee, einberufen.
Die Aktionärin der Pelikan AG, die Pelikan International Corporation
Berhad, Malaysia, deren Anteil den anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 500.000,00 erreicht, hat nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass
der folgende Gegenstand auf die Tagesordnung der am 19. Juni 2015
stattfindenden Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft gesetzt
und bekannt gemacht wird.
Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen
Tagesordnungspunkte 1. bis 6. gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 1
AktG um folgenden Tagesordnungspunkt 7. auf Verlangen der Pelikan
International Corporation Berhad, Malaysia, ergänzt:
7. Beschluss über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
Die Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia, beantragt die
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.
Begründung der Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia:
Als Begründung hierfür gibt die Pelikan International Corporation
Berhad, Malaysia, an, dass ein Mitglied des Aufsichtsrates angezeigt
hat, dass es in der Zeit bis zur kommenden ordentlichen
Hauptversammlung sein Amt im Aufsichtsrat niederlegen wird.
Im Hinblick auf dieses Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung teilen wir
mit:
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, vierte
Alternative, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, wobei vier der sechs
Mitglieder als Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung
gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den
Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats stellen und
Wahlvorschläge unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Pelikan Aktiengesellschaft,
- Rechtsabteilung -
Straße der Einheit 142-148, 14612 Falkensee
(Fax: 030 43 93 34 08, E-Mail: shernaz.jaehnel@pelikan.com)
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 04.
Juni 2015 bei der Gesellschaft eingehen, werden von der Gesellschaft
im Internet unter
http://pelikan-ag.com/pelikanag/Pulsar/de_DE.CMS.display.221./hauptversammlung-2015
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden auf
der gleichen Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Ergänzung der Tagesordnung sowie das Ergänzungsverlangen der
Aktionärin, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG
sowie die sonstigen Informationen nach § 124a AktG sind im Internet
unter
http://pelikan-ag.com/pelikanag/Pulsar/de_DE.CMS.display.221./hauptversammlung-2015
zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Berlin, im Mai 2015
PELIKAN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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