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DGAP-HV: Heliocentris Energy Solutions AG: -2-

DJ DGAP-HV: Heliocentris Energy Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2015 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Heliocentris Energy Solutions AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.05.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Heliocentris Energy Solutions AG 
 
   Berlin 
 
   - ISIN DE000A1MMHE3/WKN A1MMHE - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 16. Juni 2015, um 10.00 Uhr, 
 
   in der Eventpassage 
   Kantstraße 8-10, 10623 Berlin 
   (Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße - 
   'Yva-Bogen') 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des 
           Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 
           zum 31. Dezember 2014 mit dem erläuternden Bericht des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 
           1 der Tagesordnung statt. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand 
           aufgestellten Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG 
           am 25. März 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           zur Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht 
           erforderlich. Auch die übrigen genannten Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG lediglich 
           zugänglich zu machen, ohne dass es nach Gesetz oder Satzung 
           hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
 
             BDO AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
             Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           von Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           vorgesehene Erklärung der BDO AG zu deren Unabhängigkeit 
           eingeholt. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das Mitglied des Aufsichtsrats Oliver Krautscheid hat erklärt, 
           mit der Beendigung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 sein 
           Aufsichtsratsmandat niederzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat 
           möchten sich bereits an dieser Stelle bei Herrn Krautscheid 
           für seine Mitarbeit und seinen stets wertvollen Rat bedanken. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 (6. Alternative) 
           AktG nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung 
           gewählt (§ 101 Abs. 1 AktG). Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Klaas de Boer, 
 
 
             Geschäftsführer (director) der Entrepreneurs Fund Management 
             Services Ltd., London, Vereinigtes Königreich (Venture 
             Capital Gesellschaft) und Managing Partner der Entrepreneurs 
             Fund Management LLP, London, Vereinigtes Königreich (Venture 
             Capital Gesellschaft), 
 
 
             wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, 
 
 
 
           für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden 
           Aufsichtsratsmitglieds Oliver Krautscheid, d. h. bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2015 endende 
           Geschäftsjahr beschließt, also bis zur ordentlichen 
           Hauptversammlung 2016, zum Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Heliocentris Energy Solutions AG zu bestellen. 
 
 
           Herr de Boer ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Controlled Power Technologies, Laindon, 
             Vereinigtes Königreich - Stellvertreter eines nicht 
             geschäftsführenden Mitglieds der Geschäftsführung, 
 
 
       *     General Fusion Inc, Vancouver, Kanada - nicht 
             geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, 
 
 
       *     Lifeline Scientific Inc, Chicago, Vereinigte 
             Staaten von Amerika - nicht geschäftsführendes Mitglied der 
             Geschäftsführung, 
 
 
       *     n-Tec AS, Oslo, Norwegen - nicht 
             geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, 
 
 
       *     Optinose Inc, Yardley Vereinigte Staaten von 
             Amerika - nicht geschäftsführendes Mitglied der 
             Geschäftsführung, 
 
 
       *     Optinose UK Limited, Swindon, Vereinigtes 
             Königreich - nicht geschäftsführendes Mitglied der 
             Geschäftsführung, 
 
 
       *     Prosonix Limited, Oxford, Vereinigtes Königreich 
             - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, 
 
 
       *     Vasopharm GmbH, Würzburg - Beiratsmitglied, 
 
 
       *     SmartKem Ltd, Manchester - Vereinigtes Königreich 
             - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, 
 
 
       *     20/10 Perfect Vision AG, Heidelberg - 
             Aufsichtsratsmitglied; stellv. Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats, und 
 
 
       *     GZ Paul Investments Limited, St. Peter Port, 
             Guernsey - nicht geschäftsführendes Mitglied der 
             Geschäftsführung. 
 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zwischen dem 
           vorgeschlagenen Kandidaten und der Heliocentris Energy 
           Solutions AG und den Organen der Heliocentris Energy Solutions 
           AG keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex. Herr de Boer ist Managing Partner der 
           Entrepreneurs Fund Management LLP, London, Vereinigtes 
           Königreich. Die Entrepreneurs Fund Management LLP berät die 
           Entrepreneurs Fund LP, St. Helier, Jersey, und spricht 
           gegenüber dieser Empfehlungen aus. Die Anlageentscheidungen 
           werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin der 
           Entrepreneurs Fund LP getroffen. EF Investments (Luxemburg) 
           SARL, eine 100%ige Tochter der Entrepreneurs Fund LP, hält 
           420.513 Aktien an der Heliocentris Energy Solutions AG. 
           Darüber hinaus stehen der EF Investments (Luxemburg) SARL 
           weitere Aktien an der Heliocentris Energy Solutions AG zu, die 
           derzeit von einem Treuhänder für sämtliche ehemaligen 
           Gesellschafter der FutureE Fuel Cell Solutions GmbH gehalten 
           werden. Es ist daher möglich, dass es sich bei der EF 
           Investments (Luxemburg) SARL bzw. bei der Entrepreneurs Fund 
           LP um einen wesentlichen Aktionär der Heliocentris Energy 
           Solutions AG im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex handelt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           Genehmigten Kapitals 2015/I sowie die entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 hat den Vorstand 
           ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung 
           des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2019 einmalig oder mehrmals 
           um bis zu insgesamt EUR 4.325.109,00 gegen Bar- und/oder 
           Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden 
           Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I), und hat 
           entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. Basierend auf 
           dieser Ermächtigung haben Vorstand und Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft am 24. April 2015 beschlossen, das Grundkapital 
           der Gesellschaft von EUR 10.991.944,00 um bis zu EUR 
           3.250.289,00 auf bis zu EUR 14.242.233,00 zu erhöhen. Wenn 
           diese Kapitalerhöhung vollständig platziert werden kann, ist 
           diese Ermächtigung vollständig ausgenutzt worden. Um es der 
           Gesellschaft zu ermöglichen, auch in Zukunft ihren 
           Finanzbedarf durch Inanspruchnahme genehmigten Kapitals 
           schnell und flexibel decken zu können, soll ein neues 

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May 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

genehmigtes Kapital geschaffen werden, welches - wie schon das 
           Genehmigte Kapital 2014/I - die Höhe des gesetzlich 
           vorgesehenen Höchstbetrages von bis zu 50 % des Grundkapitals 
           aufweist. Zum Zeitpunkt dieser Einberufung beträgt das 
           Grundkapital der Gesellschaft EUR 10.991.944. Bei 
           vollständiger Platzierung der beschriebenen Kapitalerhöhung 
           wird das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
           Hauptversammlung EUR 14.242.233 betragen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
           a) Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 
           2020 einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 7.121.116,00 gegen 
           Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den 
           Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
           2015/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. 
           Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren 
           Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 
           Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den 
           Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen 
           auszuschließen: 
 
 
       -     wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem 
             Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der im 
             Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten 
             Aktien während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem 
             Tag der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand 
             nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 
             186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; diese Ermächtigung 
             zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur insoweit, wie der 
             anteilige Betrag der neuen Aktien am Grundkapital zehn vom 
             Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der 
             Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - 
             falls geringer - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausnutzung der 
             vorliegenden Ermächtigung nicht übersteigt; auf diese 10 
             %-Grenze ist das auf diejenigen Aktien entfallende 
             Grundkapital anzurechnen, das rechnerisch auf diejenigen 
             Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser 
             Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 
             AktG ausgegeben oder nach Rückerwerb als eigene Aktien 
             veräußert worden sind, soweit eine derartige Anrechnung 
             gesetzlich geboten ist; 
 
 
       -     wenn eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
             erfolgt, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von 
             Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von 
             Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an 
             Unternehmen oder anderen Vermögensgegenständen anbieten zu 
             können; 
 
 
       -     soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern 
             bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten oder 
             -pflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- oder 
             Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu 
             gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder 
             Wandlungsrechts oder Erfüllung der Options- oder 
             Wandlungspflichten zustehen würde; 
 
 
       -     für die Ausgabe von Aktien an strategische 
             Partner; 
 
 
       -     für Spitzenbeträge. 
 
 
 
           Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von 
           Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/I 
           festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
           Satzung nach Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus 
           dem Genehmigten Kapital 2015/I oder nach Ablauf der 
           Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung 
           aus dem Genehmigten Kapital 2015/I anzupassen. 
 
 
           b) Änderung der Satzung 
 
 
           § 6 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu 
           gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
             15. Juni 2020 einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 
             7.121.116,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe 
             von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2015/I). Den Aktionären ist dabei ein 
             Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von 
             einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im 
             Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung 
             übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten 
             (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
             Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 
             folgenden Fällen auszuschließen: 
 
 
         -     wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu 
               einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis 
               der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits 
               börsennotierten Aktien während der letzten fünf 
               Börsenhandelstage vor dem Tag der Festlegung des 
               Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im 
               Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 
               AktG unterschreitet; diese Ermächtigung zum 
               Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur insoweit, wie der 
               anteilige Betrag der neuen Aktien am Grundkapital zehn vom 
               Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der 
               Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder 
               - falls geringer - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausnutzung 
               der vorliegenden Ermächtigung nicht übersteigt; auf diese 
               10 %-Grenze ist das auf diejenigen Aktien entfallende 
               Grundkapital anzurechnen, das rechnerisch auf diejenigen 
               Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser 
               Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 
               AktG ausgegeben oder nach Rückerwerb als eigene Aktien 
               veräußert worden sind, soweit eine derartige Anrechnung 
               gesetzlich geboten ist; 
 
 
         -     wenn eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
               erfolgt, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von 
               Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von 
               Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an 
               Unternehmen oder anderen Vermögensgegenständen anbieten zu 
               können; 
 
 
         -     soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern 
               bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten oder 
               -pflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- 
               oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem 
               Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des 
               Options- oder Wandlungsrechts oder Erfüllung der Options- 
               oder Wandlungspflichten zustehen würde; 
 
 
         -     für die Ausgabe von Aktien an strategische 
               Partner; 
 
 
         -     für Spitzenbeträge. 
 
 
 
             Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von 
             Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/I 
             festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung 
             der Satzung nach Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals 
             aus dem Genehmigten Kapital 2015/I oder nach Ablauf der 
             Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der 
             Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2015/I 
             anzupassen.' 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           Bedingten Kapitals 2015/I und über die Ermächtigung zur 
           Auflage eines Aktienoptionsplans unter Ausgabe von 
           Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft 
           an Vorstände, Mitglieder der Geschäftsführung und ausgewählte 
           Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der mit ihr verbundenen 
           nachgeordneten Unternehmen sowie über entsprechende 
           Satzungsänderungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat halten es für erforderlich, 
           Geschäftsführung und Mitarbeiter der Gesellschaft und 
           verbundener Unternehmen auch weiterhin durch aktienbasierte 
           Vergütungskomponenten an das Unternehmen zu binden. Zu diesem 
           Zweck soll ein neuer Aktienoptionsplan aufgelegt und ein 
           entsprechendes bedingtes Kapital geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 

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May 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
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