DJ DGAP-HV: BUWOG AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
BUWOG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
18.05.2015 08:50
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 08.06.2015 um 11:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland Rainer
Platz 1, AT-1150 Wien stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
BUWOG AG mit dem Sitz in Wien, FN 349794 d, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Beschlussfassungen über Satzungsänderungen, insbesondere zu
Bestimmungen betreffend Aufsichtsratsmitglieder, zur Herabsetzung der
Kontrollschwelle gemäß § 22 Abs 2 Übernahmegesetz und zu
Beschlussmehrheiten.
2. Beschlussfassung über die Aufhebung des gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 07.03.2014 bestehenden und nicht
ausgenutzten bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) für
Umtauschrechte der bereits getilgten Wandelschuldverschreibungen
2014-2019.
3. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit
dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien.
Beschlussfassung zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur
Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der
Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das
allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre
auszuschließen, sowie zur Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen.
4. Wahlen in den Aufsichtsrat.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 18.05.2015 gemäß § 108 AktG auf der
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com)
veröffentlicht:
Allgemeine Unterlagen:
- Einberufung
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
- Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahlen in den Aufsichtsrat
- Erklärung des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl
in den Aufsichtsrat gemäß § 87 (2) AktG
- Satzungsgegenüberstellung
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 3 der Tagesordnung (Ermächtigung des
Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener
Aktien)
- Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die
von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dipl.
Volkswirt Dipl. Jurist Florian Beckermann und Erste Group Bank AG)
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung
enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
20.05.2015 (Mittwoch), an ihrer Geschäftsanschrift AT-1130 Wien, Hietzinger
Kai 131, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.buwog.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 27.05.2015,
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1130 Wien, Hietzinger Kai 131, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888
zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift
AT-1130 Wien, Hietzinger Kai 131, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888
übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 29.05.2015 (Freitag),
24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer
- Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2015 02:50 ET (06:50 GMT)
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 29.05.2015
um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortstzeit Wien) bezieht
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden.
Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 02.06.2015, um 24:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege
einlangen:
- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift Computershare Operations Center, Prannerstr. 8, DE-80333
München;
- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 49 (0)89 30903-74675;
- per E-Mail an die Adresse: anmeldestelle@computershare.de
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
- per SWIFT an die Adresse OEKOATWW (unbedingt unter Angabe der ISIN
AT00BUWOG001).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich
bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu
Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats
das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten
sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können
ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift Computershare Operations
Center, Prannerstr. 8, DE-80333 München;
- per Telefax an + 49 (0)89 30903-74675;
- per E-Mail an die Adresse: anmeldestelle@computershare.de (im
pdf-Format dem E-Mail angefügt);
- durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;
- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
Adresse OEKOATWW (unbedingt unter Angabe der ISIN AT00BUWOG001).
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 07.06.2015)
zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am
Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen.
Den Aktionären stehen auch Herr Dipl. Volkswirt Dipl. Jurist Florian
Beckermann und Erste Group Bank AG als Stimmrechtsvertreter für die
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Dipl.
Volkswirt Dipl. Jurist Florian Beckermann, die Erste Group Bank AG oder auf
einem der oben angeführten Wege übermittelt werden.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer
Website (www.buwog.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der
Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur
Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
99.613.479 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme
gewährt. Die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften der Gesellschaft
halten zum heutigen Tag keine Aktien der Gesellschaft, sodass derzeit
99.613.479 Stimmrechte ausgeübt werden können.
Wien, Mai 2015
Der Vorstand der BUWOG AG
International Securities Identification Number (ISIN)
AT00BUWOG001
18.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BUWOG AG
Hietzinger Kai 131
1130 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 87 8281130
Fax: +43 1 87 8285299
E-Mail: investor@buwog.com
Internet: www.buwog.com
ISIN: AT00BUWOG001
WKN: A1XDYU
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wien
(Amtlicher Handel / Official Market)
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(END) Dow Jones Newswires
May 18, 2015 02:50 ET (06:50 GMT)
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