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DGAP-HV: BUWOG AG: Einladung zur -2-

DJ DGAP-HV: BUWOG AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

BUWOG AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
18.05.2015 08:50 
 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 08.06.2015 um 11:00 Uhr 
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland Rainer 
Platz 1, AT-1150 Wien stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der 
BUWOG AG mit dem Sitz in Wien, FN 349794 d, ein. 
 
 A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG) 
 
 1. Beschlussfassungen über Satzungsänderungen, insbesondere zu 
    Bestimmungen betreffend Aufsichtsratsmitglieder, zur Herabsetzung der 
    Kontrollschwelle gemäß § 22 Abs 2 Übernahmegesetz und zu 
    Beschlussmehrheiten. 
 
 2. Beschlussfassung über die Aufhebung des gemäß 
    Hauptversammlungsbeschluss vom 07.03.2014 bestehenden und nicht 
    ausgenutzten bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) für 
    Umtauschrechte der bereits getilgten Wandelschuldverschreibungen 
    2014-2019. 
 
 3. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit 
    dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien. 
 
Beschlussfassung zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur 
Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über 
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der 
Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das 
allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre 
auszuschließen, sowie zur Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. 
 
 4. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
 B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG) 
 
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen 
Hauptversammlung, somit ab dem 18.05.2015 gemäß § 108 AktG auf der 
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com) 
veröffentlicht: 
 
Allgemeine Unterlagen: 
 
  - Einberufung 
 
  - Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats 
 
  - Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahlen in den Aufsichtsrat 
 
  - Erklärung des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl 
    in den Aufsichtsrat gemäß § 87 (2) AktG 
 
  - Satzungsgegenüberstellung 
 
  - Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des 
    Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 3 der Tagesordnung (Ermächtigung des 
    Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener 
    Aktien) 
 
  - Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die 
    von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dipl. 
    Volkswirt Dipl. Jurist Florian Beckermann und Erste Group Bank AG) 
 
 C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG) 
 
     1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen 
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung 
enthalten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie 
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt 
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die 
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes 
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 
19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 
20.05.2015 (Mittwoch), an ihrer Geschäftsanschrift AT-1130 Wien, Hietzinger 
Kai 131, zugehen. 
 
     2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.buwog.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie 
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, 
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem 
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 27.05.2015, 
 
  - per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder 
 
  - per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift 
    AT-1130 Wien, Hietzinger Kai 131, oder 
 
  - per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888 
 
zugehen. 
 
     3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
 1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
    Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen 
    Nachteil zuzufügen, oder 
 
 2. ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen 
im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die 
Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Die Fragen können an die Gesellschaft 
 
  - per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder 
 
  - per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift 
    AT-1130 Wien, Hietzinger Kai 131, oder 
 
  - per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888 
 
übermittelt werden. 
 
 D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG): 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag 
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 29.05.2015 (Freitag), 
24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. 
 
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 
  - Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im 
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code 
 
  - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
    juristischen Personen 
 
  - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die 
    Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche 
    Wertpapierkennnummer 
 
  - Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2015 02:50 ET (06:50 GMT)

- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 29.05.2015 
    um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortstzeit Wien) bezieht 
 
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt 
werden. 
 
Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag 
vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 02.06.2015, um 24:00 Uhr 
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege 
einlangen: 
 
  - als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des 
    ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die 
    Anschrift Computershare Operations Center, Prannerstr. 8, DE-80333 
    München; 
 
  - per Telefax unter der Telefax-Nummer + 49 (0)89 30903-74675; 
 
  - per E-Mail an die Adresse: anmeldestelle@computershare.de 
    (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt); 
 
  - per SWIFT an die Adresse OEKOATWW (unbedingt unter Angabe der ISIN 
    AT00BUWOG001). 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit 
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
Zutritt zur Hauptversammlung 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur 
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen 
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir 
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen 
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu 
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr. 
 
 E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG) 
 
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder 
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen 
des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der 
Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich 
bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu 
Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die 
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats 
das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine 
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten 
sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht 
erforderlich) zu erfolgen. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit 
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das 
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür 
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in 
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf 
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. 
 
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können 
ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
  - per Post oder Kurierdienst an die Anschrift Computershare Operations 
    Center, Prannerstr. 8, DE-80333 München; 
 
  - per Telefax an + 49 (0)89 30903-74675; 
 
  - per E-Mail an die Adresse:  anmeldestelle@computershare.de (im 
    pdf-Format dem E-Mail angefügt); 
 
  - durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV; 
 
  - von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die 
    Adresse OEKOATWW (unbedingt unter Angabe der ISIN AT00BUWOG001). 
 
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ/MESZ 
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 07.06.2015) 
zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am 
Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung 
vorzulegen. 
 
Den Aktionären stehen auch Herr Dipl. Volkswirt Dipl. Jurist Florian 
Beckermann und Erste Group Bank AG als Stimmrechtsvertreter für die 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Dipl. 
Volkswirt Dipl. Jurist Florian Beckermann, die Erste Group Bank AG oder auf 
einem der oben angeführten Wege übermittelt werden. 
 
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer 
Website (www.buwog.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der 
Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur 
Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. 
 
 F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG) 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
99.613.479 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme 
gewährt. Die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften der Gesellschaft 
halten zum heutigen Tag keine Aktien der Gesellschaft, sodass derzeit 
99.613.479 Stimmrechte ausgeübt werden können. 
 
Wien, Mai 2015 
 
Der Vorstand der BUWOG AG 
 
International Securities Identification Number (ISIN) 
 
AT00BUWOG001 
 
 
18.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  BUWOG AG 
              Hietzinger Kai 131 
              1130  Wien 
              Österreich 
Telefon:      +43 1 87 8281130 
Fax:          +43 1 87 8285299 
E-Mail:       investor@buwog.com 
Internet:     www.buwog.com 
ISIN:         AT00BUWOG001 
WKN:          A1XDYU 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr 
              in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wien 
              (Amtlicher Handel / Official Market) 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 18, 2015 02:50 ET (06:50 GMT)

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