
den deutschen Bundesgerichtshof, um eine Schadenersatzklage in der
Höhe von 50 Millionen Euro abzuwenden. Dies bestätigt das Stuttgarter
Oberlandesgericht der "Handelszeitung". "Der Bundesgerichtshof hat
die Verfahrensakten angefordert", sagt ein Justizsprecher. Gegen
Safra Sarasin hat der schwäbische Drogerieketten-Besitzer Erwin
Müller geklagt, und zwar in Deutschland und der Schweiz. Der
Milliardär erlitt mit Sarasin-Finanzkonstrukten einen Totalverlust.
Bei den sogenannten Cum/Ex-Geschäften werden vom Staat zuvor nicht
bezahlte Verrechnungssteuern zurückgefordert. Inzwischen hat der
deutsche Fiskus die Praxis unterbunden.
Müller geht auch in Zürich gegen Safra Sarasin vor. Die Bank ist
vor einem Jahr mit dem Versuch gescheitert, die Nichtigkeit der
Forderungen des Drogerie-Besiters gerichtlich feststellen zu lassen.
Das Zürcher Bezirksgericht ist auf eine entsprechende sogenannte
negative Feststellungsklage nicht eingetreten. Inzwischen hat das
Zürcher Obergericht den Ball wieder an die erste Instanz
zurückgespielt mit dem Hinweis, sich mit der Frage der Zuständigkeit
zu befassen. Zu einem Entscheid wird es erst kommen, wenn ein
Entscheid vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorliegt.
Originaltext: Handelszeitung
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