Cottbus (ots) - Im Augenblick hakt die Energiewende in Deutschland bekanntlich vor allem an der Person Horst Seehofer. Geht es nach dem bayerischen König der Populisten, soll nicht Bayern durch neue Stromtrassen, die norddeutsche Windenergie in die Industriezentren des Südens transportieren, verschandelt werden, sondern lieber Hessen oder Baden-Württemberg. Dabei gerät in Vergessenheit, dass die Energieversorger selbst zwar schöne grüne Fernsehwerbung schalten, durch mehrere Schadenersatzklagen wegen des Atomausstiegs, die sich auf 20 Milliarden Euro belaufen könnten, die Energiewende ebenfalls bedrohen: Nicht nur die Privatwirtschaft wird Geld in die Hand nehmen müssen, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen, auch der Staat. Einer dieser Klagen hat der Europäische Gerichtshof nun den Wind aus den Segeln genommen. Die seit 2011 erhobene Brennelementesteuer verstößt nicht gegen Europarecht. Die vermutete Benachteiligung gegenüber nicht-nuklearen Energieerzeugern wollten die Luxemburger Richter nicht sehen. Zu Recht. Gesellschaftliche Folgekosten wie etwa der Atommüll wollen schließlich berücksichtigt sein. Für Kohlekraftwerke gibt es solche Kosten schon: das EU-Emissionshandelssystem.
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