DJ DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2015 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
InTiCa Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
05.06.2015 15:13
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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InTiCa Systems AG
Passau
WKN: 587 484
ISIN: DE0005874846
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Freitag, 17. Juli 2015, 10.30 Uhr
im Konferenzzentrum Kohlbruck,
Dr.-Ernst-Derra-Straße 6, 94036 Passau
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
InTiCa Systems AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts, des Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4
HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014.
Die genannten Vorlagen sind über die Internet-Seite der
Gesellschaft www.intica-systems.de zugänglich.
Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den
gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1
AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die
Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet
mit Ablauf der Hauptversammlung vom 17. Juli 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
a) Diplom-Betriebswirt (FH) Werner Paletschek,
Fürstenzell, Geschäftsführer der OWP Brillen GmbH in Passau,
b) Diplom-Betriebswirt (FH) Christian Fürst,
Thyrnau, Geschäftsführender Gesellschafter der Z.I.E.L.
Management Consulting GmbH in Thyrnau,
c) Diplom-Betriebswirt (WA) Udo Zimmer,
Burbach-Wahlbach, Geschäftsführer der Top-Werk GmbH in
Burbach-Wahlbach,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Über die Besetzung der einzelnen Sitze im Aufsichtsrat wird
jeweils getrennt abgestimmt, womit einer Empfehlung in Ziffer
5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen
wird.
Herr Fürst ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Electrovac
Hacht und Huber GmbH in Salzweg sowie Mitglied des Beirats der
Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG in Esslingen. Die Herren
Paletschek und Zimmer gehören keinen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer
Wirtschaftsunternehmen an.
Für den Fall, dass die Hauptversammlung die vorgeschlagenen
Herren zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wählt, ist vorgesehen,
Herrn Paletschek in der konstituierenden Sitzung des
Aufsichtsrats zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT Kirschner
Wirtschaftstreuhand AG, Eggenfelden, für das Geschäftsjahr
2015 zum Abschlussprüfer für den Einzelabschluss und den
Konzernabschluss zu wählen.
ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals der
Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Das Verlangen ist an
den Vorstand der InTiCa Systems AG zu richten, und zwar per Post oder
per Boten (Spitalhofstraße 94, 94032 Passau), per Telefax (0851/9 66
92 15) oder per E-Mail (investor.relations@intica-systems.de) und muss
- ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des
Zugangstages - mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens am Dienstag, 16. Juni 2015 eingehen. Jedem neuen Gegenstand
der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie
seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber
der Aktien ist/sind.
ANTRÄGE VON AKTIONÄREN
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten Sie bitte unter
Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation an InTiCa Systems AG, Vorstand,
Spitalhofstraße 94, 94032 Passau, Telefax: 0851/9 66 92 15 oder
E-Mail: investor.relations@intica-systems.de. Gegenanträge, die - ohne
Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages -
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am
Donnerstag, 2. Juli 2015, bei der Gesellschaft eingehen und die
Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG erfüllen, werden im Internet
unter www.intica-systems.de veröffentlicht.
AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der Hauptversammlung ist
gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
ZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das
Grundkapital der Gesellschaft aus 4.287.000 Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme;
die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 4.287.000.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, die kein Stimmrecht gewähren.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter
der nachfolgend genannten Adresse ihre Anmeldung zur Hauptversammlung
und einen Nachweis ihrer Berechtigung in deutscher oder englischer
Sprache sowie in Textform (§ 126 b BGB) übermitteln:
InTiCa Systems AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 4 21 36 03-1 53
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende
Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
Freitag, 26. Juni 2015, 00.00 Uhr, beziehen und zusammen mit der
Anmeldung spätestens am Freitag, 10. Juli 2015, eingehen muss. Den
Aktionären, die ihre Anmeldung und den genannten Nachweis ihres
Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermitteln, werden
Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre
werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des genannten Nachweises zu sorgen, damit der
rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.
Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes
form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der
Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem
Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135
AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den
Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen
Bevollmächtigten haben die Eintrittskarte des von ihnen vertretenen
Aktionärs sowie eine Vollmacht vorzulegen, für welche die Textform (§
126 b BGB) ausreicht; die Vollmacht kann auch per E-Mail an
g.meindl@intica-systems.de übermittelt werden. Vollmachtsformulare
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June 05, 2015 09:13 ET (13:13 GMT)
sind der Eintrittskarte beigefügt und können auch bei der Gesellschaft
angefordert werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich
bei der Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Frage- und Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen und übt
im Fall der Bevollmächtigung zur Stimmabgabe das Stimmrecht
weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutigen Weisungen
wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der
Stimme enthalten. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die unter
den vorstehend genannten Voraussetzungen zugesandt wird. Die
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zugehen.
Passau, im Juni 2015
Der Vorstand
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94032 Passau
Deutschland
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Internet: http://www.intica-systems.de/
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