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Zurück zum Schuldprinzip?

Unter Juristen gibt es bekanntlich den Spruch "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand". Was mich unweigerlich auf die Idee brachte wieder einmal über Anker nachzudenken. Natürlich nicht über Schiffsanker, sondern über die Wirkung der Verankerungsheuristik im Gerichtssaal. Zunächst fielen mir die verschiedenen alte Gerichtsfilme ein, wo vielfach ein des Mordes Verdächtiger überführt werden soll. Da kann man häufig den Staatsanwalt, aber auch die Verteidiger beobachten, wie sie dem Prozessverlauf eine andere Richtung verleihen möchten, indem sie irgendwelche für die Verhandlung unwichtig oder gar irrelevant erscheinende Nebensächlichkeiten ins Spiel bringen. Erklärungen, die die Gegenseite häufig mit einem "Einspruch, Euer Ehren!" abzuwürgen versucht. Selbst wenn der Richter mit "stattgegeben" oder gar zu den Geschworenen gewandt: "Streichen Sie das aus dem Protokoll!" reagiert, kann man fast sicher sein, dass beim einen oder anderen solche Anker zumindest im Kopf hängen bleiben und damit meinungsbildend wirken. Weil ihr Einfluss nicht ausreichend korrigiert wird…

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