DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2015 in Rheinhausenhalle, Beethovenstrasse 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
19.06.2015 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Duisburg
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
am 16./17. Juli 2015
zur im Bundesanzeiger vom 8. Juni 2015
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
am 16. Juli 2015
um 10.00 Uhr
und (vorsorglich auch)
am 17. Juli 2015
um 10.00 Uhr
in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg,
ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionärin
Newinvest Assets Beteiligungs GmbH, Bonn, im Sinne von § 122 Abs. 2
AktG fristgemäß eingegangen. Die Tagesordnung der Hauptversammlung
wird in Umsetzung dieses Verlangens um folgende Tagesordnungspunkte
erweitert:
TOP 10:
Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Vorgängen bei der
Geschäftsführung sowie bei der Überwachung durch den Aufsichtsrat im
Zusammenhang mit der am 17. Juli 2014 beschlossenen und seitdem
durchgeführten Kapitalerhöhung sowie mit dem Erwerb der Anteile an der
Creativ Hotel Catarina S.A. und an der Altamarena S.A. durch die IFA
1. Zu untersuchender Sachverhalt
Am 4. Juni 2014 hatte der Vorstand die Hauptversammlung auf
den 17. Juli 2014 eingeladen. Deren TOP 5 sah eine sehr
erhebliche Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter
Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts vor. In der
Hauptversammlung hat das sehr erhebliche Volumen der
Kapitalerhöhung zu diversen kritischen Nachfragen geführt, da
eine massive Verwässerung aller Aktionäre drohte, die nicht in
vollem Umfang von ihren Bezugsrechten Gebrauch machten. Der
Vorstand hat die Kapitalerhöhung als im Interesse der IFA
notwendig verteidigt und dies wie folgt begründet: IFA habe
ein großes Grundstück in hervorragender Lage in Playa Bávaro
in der Dominikanischen Republik erworben; der Vorstand plane,
dass die IFA dort ein neues Fünf-Sterne-Hotel mit 600 Zimmern
errichten solle; die Nachfrage nach Hotelkapazitäten in dieser
Region und diesem Segment sei sehr hoch; er gehe daher davon
aus, dass dieses neue moderne Hotel in bester Lage sehr
profitabel und deutlich profitabler sein werde als das bereits
existierende 4-Sterne-IFA-Hotel am Playa Bávaro. Der Vorstand
warb nachdrücklich für dieses Neubauprojekt und erläuterte,
warum es aus Sicht der Verwaltung eine hervorragende
Geschäftschance für die IFA darstelle und warum die Zeit für
diese Investition reif und besonders günstig sei. Die Kosten
für das geplante Projekt bezifferte der Vorstand auf ca. US$
80 Mio. Die Gespräche mit den Banken hätten allerdings
ergeben, dass eine 40%ige Eigenkapitalfinanzierung
Voraussetzung für die Gewährung des erforderlichen
Fremdkapitalanteils für das Hotelprojekt sei. Dieser
Eigenkapitalanteil solle mit der Kapitalerhöhung eingeworben
werden; ohne diese sei das Neubauprojekt nicht zu finanzieren.
Aus diesem Grunde sei die Kapitalerhöhung erforderlich -
gerade auch mit dem vorgeschlagenen sehr erheblichen Volumen.
Daneben nannte der Vorstand als Verwendungszweck für die
Mittel aus der Kapitalerhöhung Renovierungsarbeiten mit
vergleichsweise geringem Kostenvolumen an vorhandenen Hotels
der lFA. Die Kapitalerhöhung wurde aufgrund dieser Aussagen im
Wesentlichen mit den Stimmen der an der IFA beteiligten
Gesellschaften der Lopesan-Gruppe - also dem herrschenden
Aktionär - beschlossen.
Im Wertpapierprospekt für die Kapitalerhöhung vom 20. Oktober
2014 heißt es entsprechend:
'Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös zur
weiteren Expansion der IFA-Gruppe zu verwenden. Dazu soll der
Erlös vorrangig zur Erhöhung der Hotelkapazitäten der IFA
Gruppe in der Dominikanischen Republik verwendet werden.
Dieses Vorhaben soll alternativ durch den Erwerb eines
bestehenden Hotels oder den Neubau eines Hotels auf einem
Grundstück der IFA-Gruppe in der Dominikanischen Republik
erfolgen. Im Fall des Erwerbs rechnet die Gesellschaft
voraussichtlich mit einem Mittelbedarf von ca. US$ 40 Mio.
(EUR 32 Mio.) bis maximal US$ 60 Mio. (EUR 48 Mio.). Im Fall
eines Neubaus, dessen Kosten nach Schätzung der Gesellschaft
voraussichtlich ca. US$ 90 Mio. (EUR 72 Mio.) betragen werden,
wird der vollständige Erlös hierfür verwendet sowie weitere
Fremdmittel bei Banken zur Finanzierung aufgenommen. Je nach
Höhe des erzielten Emissionserlöses und der tatsächlich
erforderlichen Mittel für das Projekt in der Dominikanischen
Republik ist beabsichtigt, mit dem verbleibenden
Emissionserlös das IFA Dunamar Hotel in Gran Canaria, Spanien,
(voraussichtlicher Mittelbedarf ca. EUR 5 Mio.) und das IFA
Graal-Müritz Hotel in Graal Müritz, Deutschland,
(voraussichtlicher Mittelbedarf ca. EUR 11,25 Mio.) zu
renovieren und umzubauen. Sollte der Emissionserlös für die
Durchführung der oben genannten Projekte insgesamt nicht
ausreichen, erwägt die Gesellschaft zudem, weitere Fremdmittel
bei Banken zur Finanzierung von bis zu 50 % der erforderlichen
Mittel aufzunehmen.'
Am 12. Februar 2015 teilte der Vorstand ad hoc Folgendes mit:
Der Aufsichtsrat der IFA habe seine Zustimmung zum Erwerb der
beiden Gesellschaften Creativ Hotel Catarina S.A. und
Altamarena S.A. erteilt. Diese seien Eigentümer von Hotels mit
demselben Namen auf Gran Canaria und Fuerteventura. Die
Transaktion solle gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von
ca. EUR 47,8 Mio. erfolgen. Der beabsichtigte Erwerb bzw. Bau
eines Hotelobjekts in der Dominikanischen Republik solle
angesichts des gegenwärtig hohen US-Dollar-Kurses zu einem
späteren Zeitpunkt weiterverfolgt werden. Verkäufer der beiden
Hotelgesellschaften ist ausweislich der Ad-hoc-Mitteilung die
Lopesan-Gruppe.
Bei beiden Hotelanlagen handelt es sich um alte und offenbar
recht renovierungsbedürftige Anlagen. Anstatt den
Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung von ca. EUR 62
Mio. wie angekündigt in den Neubau einer
Fünf-Sterne-Hotelanlage in bester Lage in der Dominikanischen
Republik zu investieren, hatte der Vorstand mit Billigung des
mehrheitlich mit Lopesan-Vertretern besetzten Aufsichtsrates
beschlossen, zwei alte Hotels auf den Kanarischen Inseln vom
Großaktionär zu kaufen. Der in der Ad-hoc-Mitteilung genannte
Grund für diese 'Zweckentfremdung' der durch die
Kapitalerhöhung eingeworbenen Mittel erschien nur
vorgeschoben. Der Vorstand hatte in der Hauptversammlung auf
eine entsprechende Frage nämlich geantwortet, er habe das
Fremdwährungsrisiko prüfen lassen; dieses sei nicht erheblich.
Der dargestellte Sachverhalt ließ - und lässt - befürchten,
(1) dass Vorstand und Aufsichtsrat von Anfang an geplant
haben, die Mittel aus der Kapitalerhöhung zu verwenden, um auf
Veranlassung des herrschenden Aktionärs von diesem alte
Hotelanlagen zu erwerben, und (2) dass die Angabe von Anfang
an unrichtig war, den Emissionserlös für die Errichtung einer
exquisiten Hotelanlage verwenden zu wollen. Zudem handelte es
sich bei dem - offenbar von vornherein geplanten - Erwerb der
Anteile an den beiden Hotel-Gesellschaften des Großaktionärs
schon aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs mit der
Kapitalerhöhung offenbar um eine rechtswidrige verdeckte
Sacheinlage. Schließlich schien der Kaufpreis von EUR 47,8
Mio. für die zwei mächtig in die Jahre gekommenen
renovierungsbedürftigen Hotelanlagen deutlich überhöht. Es
bestand (und besteht) die Befürchtung, dass die großvolumige
Kapitalerhöhung von Anfang an allein dazu diente, von den
IFA-Aktionären Geld einzutreiben, um es durch den Kauf alter
Hotelanlagen zu überhöhtem Preis an den Großaktionär, die
Lopesan-Gruppe, weiterzuleiten.
Dies veranlasste die Aktionärin Newinvest Assets Beteiligungs
GmbH am 18. Februar 2015, die Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung zu verlangen. Diese sollte
die folgenden Tagesordnungspunkte haben:
- Beschlussfassung über eine Sonderprüfung zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 19, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-
Kapitalerhöhung sowie Erwerb der Anteile an der Creativ
Hotel Catarina S.A. und der Altamarena S.A.
- Beschlussfassung über die Geltendmachung von
Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung und
dem Erwerb der Anteile an der Creativ Hotel Catarina S.A.
und der Altamarena S.A.
- Entzug des Vertrauens der Vorstandsmitglieder im
Hinblick auf den vorgenannten Sachverhalt und
- Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder im
Hinblick auf den vorgenannten Sachverhalt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende teilte daraufhin am 20. Februar
2015 mit, dass der ad hoc bekanntgemachte beabsichtigte Erwerb
der Anteile an der Creativ Hotel Catarina S.A. und der
Altamarena S.A. nicht im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung
stehe; deren Erwerb werde nicht mit Mitteln aus der
Kapitalerhöhung finanziert; diese sollten 'nach der
Durchführung und Bezahlung des Kaufes vollständig auf den
Bankkonten der Gruppengesellschaften hinterlegt bleiben'.
Schließlich haben der Vorstand und der
Aufsichtsratsvorsitzende unter dem 27. Februar 2015 der
Newinvest Assets Beteiligungs GmbH u.a. das Folgende mitteilen
lassen: (1) Der Vorstand beabsichtigte, der Hauptversammlung
den Erwerb der beiden Hotelgesellschaften nach § 119 Abs. 2
AktG zur Zustimmung vorzulegen. (2) Vor einer solchen
Zustimmung werde der Erwerb nicht verbindlich vereinbart und
durchgeführt. (3) Die von der Newinvest Assets Beteiligungs
GmbH verlangten TOP werden auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt.
Am 6. Mai 2015 hat der Vorstand ad hoc u.a. Folgendes
mitgeteilt: (1) Es sei am 6. Mai 2015 ein Vertrag zum Erwerb
eines Grundstücks in der Dominikanischen Republik
unterzeichnet worden; der Kaufpreis in Höhe von EUR 20 Mio.
werde aus dem Emissionserlös der Kapitalerhöhung 2014
finanziert. (2) IFA habe im Einvernehmen mit der Verkäuferin
'bis auf Weiteres ... ihr am 11./12. Februar 2015
bekanntgegebenes Vorhaben ausgesetzt, die Altamarena S.A. ...
zu erwerben. An dem beabsichtigten Erwerb der Creativ Hotel
Catarina S.A. ... soll weiter festgehalten werden, sofern die
Hauptversammlung ... diesem freiwillig vorgelegten Vorhaben
zustimmt.'
Am 8. Juni 2015 hat der Vorstand die ordentliche
Hauptversammlung auf den 16./17. Juli 2015 einberufen. TOP 1
der Hauptversammlung ist die Zustimmung zum beabsichtigten
Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrages über sämtliche
Geschäftsanteile an der Creativ Hotel Catarina S.A. gegen
Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 34 Mio. Zu einem
Zeitpunkt nach Bekanntgabe der Tagesordnung wurde auf der
Internetseite der IFA die im Abschnitt 'Unterlagen'
angegebenen Informationen veröffentlicht - nämlich der Entwurf
des zur Zustimmung vorgelegten Vertrages sowie der Bericht des
Vorstands zu dem TOP. Ca. am 13. Juni 2015 wurde auf der
IFA-Internetseite eine deutsche Übersetzung des
Bewertungsgutachtens der Creativ Hotel Catarina S.A. und
Altamarena S.A. zum 30. November 2014 (vom 10. Februar 2015,
erstattet durch Ernst & Young Servicios Corporativos, S.L,
'E&Y') bekannt gemacht, nachdem die Newinvest Assets
Beteiligungs GmbH die Vorlage des Gutachtens verlangt hatte.
2. Zweck der Sonderprüfung
Der dargestellte Sachverhalt wirft die Frage auf, ob sich die
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der IFA
pflichtgemäß verhalten oder ob sie ihre Pflichten verletzt
haben und der IFA deshalb zum Schadensersatz verpflichtet
sind. Dem soll der Sonderprüfer nachgehen. Er soll dabei vor
allem die tatsächlichen Grundlagen eventueller
Schadensersatzansprüche, insbesondere solcher nach den §§ 93,
116, 117, 317, 318 AktG, im Zusammenhang mit dem unter Ziff.
1. dargestellten Sachverhalt aufklären. Er soll insbesondere
folgenden Fragen nachgehen:
a) Worauf beruht die in der Ad-hoc-Meldung vom 12.
Februar 2015 bekanntgegebene Entscheidung zum Erwerb der
Creativ Hotel Catarina S.A. und Altamarena S.A.?
b) Worauf beruhen die mit Ad-hoc-Meldung vom 6. Mai
2015 bekannt gemachten Entscheidungen, (1) dass 'bis auf
Weiteres' das Vorhaben ausgesetzt wird, die Altamarena S.A.
zu erwerben, und (2) nur noch die Creativ Hotel Catarina
S.A. erwerben zu wollen?
c) Welche Kosten sind ausgelöst worden durch das
Vorhaben, die Altamarena S.A. zu erwerben, was nach der
Ad-hoc-Meldung vom 8. Mai 2015 'bis auf Weiteres ...
ausgesetzt' ist?
d) In dem Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden
vom 20. Februar 2015 heißt es, dass der Kauf der Creativ
Hotel Catarina S. A. und der Altamarena S. A. nicht mit
Mitteln aus der Kapitalerhöhung finanziert werden solle;
diese Mittel würden 'nach der Durchführung und Bezahlung des
Kaufes vollständig auf den Bankkonten der
Gruppengesellschaften hinterlegt bleiben'. Damit ist
möglicherweise beabsichtigt, durch die Kapitalerhöhung
erworbene Mittel anderweitig zur Finanzierung des Erwerbs
der Creativ Hotel Catarina S. A., der Altamarena S. A. oder
sonst von Vermögensgegenständen des Mehrheitsaktionärs zu
verwenden, etwa als Sicherheiten, was die zweckgerechte
Verwendung der durch die Kapitalerhöhung eingeworbenen
Mittel in Frage stellt. Der Sonderprüfer wird daher der
Frage nachzugehen haben, ob es solche Mittelverwendungen
gibt.
e) Der Vorstand hat der Hauptversammlung die o.g.
Unternehmensbewertung durch E&Y vorlegen lassen. Ist diese
lege artis? Insbesondere, entspricht der ermittelte Wert der
Creativ Hotel Catarina S.A. von EUR 31-36 Mio. dem
tatsächlichen Wert dieser Gesellschaft? Der Frage ist
insbesondere nachzugehen im Hinblick auf folgende
Teilaspekte:
- E&Y hat erklärtermaßen keinerlei Überprüfung
der zur Bewertung bereitgestellten Informationen
vorgenommen. Treffen die der Bewertung zu Grunde gelegten
Informationen zu?
- Nach S. 22 liegt der Bewertung offenbar nur
eine von E&Y selbst angefertigte Unternehmensplanung
zugrunde. Ähnlich weist E&Y auf S. 45 darauf hin, die
prognostizierten Liquiditätsüberschüsse seien auf
'Grundlage der Umsatzprognosen (aus Sicht eines
potentiellen Käufers) und der entsprechend dem Sektor und
den Hotelmerkmalen berücksichtigten Kosten' ermittelt.
Offensichtlich hat E&Y also nicht eine unternehmensinterne
Unternehmensplanung verwendet, diese plausibilisiert und
daraus die Bewertung abgeleitet. Ist das ein zutreffendes
Verfahren? Was sind die Gründe dafür, dass nicht die
unternehmenseigenen Umsatzprognosen und Kostenprognosen
der zu erwerbenden Gesellschaft zu Grunde gelegt oder
berücksichtigt wurden? Weicht die Unternehmensplanung von
E&Y ggf. von der unternehmensinternen Bewertung ab? Ist
diese Abweichung gerechtfertigt? Zu welchem
Unternehmenswert würde die Anwendung der
unternehmensinternen Unternehmensplanung führen?
- Sind die vergleichbaren Transaktionen
zutreffend ausgewählt und bewertet?
- Sind die der Bewertung zu Grunde gelegten
Bewertungsfaktoren, insbesondere Diskontierungssatz und
WACC- sowie Marktrisikoprämie, zutreffend gewählt?
f) Für den Fall, dass auch der Erwerb der Altamarena
S. A. umgesetzt wird, der nach der Ad-hoc-Meldung vom 12.
Februar 2015 bereits ins Werk gesetzt und nach der
Ad-hoc-Meldung vom 6. Mai 2015 lediglich auf Eis gelegt
('bis auf Weiteres ... ausgesetzt') worden ist, hat der
Sonderprüfer auch insoweit den entsprechenden Fragen wie zu
lit. e) nachzugehen, da sich insoweit die gleichen Fragen
stellen, da der Sachverhalt entsprechend ist.
3. Beschlussvorschlag, Person des Sonderprüfers
Die exakte Formulierung des Prüfungsauftrags des Sonderprüfers
bleibt dem in der Hauptversammlung zu stellenden
Beschlussantrag vorbehalten, ebenso die Benennung der Person
des Sonderprüfers. Für ein Verlangen nach § 122 Abs. 1 und
Abs. 2 AktG ist ein konkreter Beschlussvorschlag nicht
erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 2015, 125, 128 m.w.N.).
TOP 11:
Beschlussfassungen der Hauptversammlung gem. § 147 Abs. 1 AktG über
die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der IFA Hotel & Touristik AG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 19, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)
('IFA') gegen die aktuellen Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats sowie gegen die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. und
die Lopesan Touristik S.A. im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile
an der Creativ Hotel Catarina S.A. und an der Altamarena S.A. durch
die IFA von der Lopesan-Gruppe sowie über die Bestellung eines
besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gem. §
147 Abs. 2 S. 1 AktG
1. Beschlussfassung über die Geltendmachung von
Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung soll die Möglichkeit gegeben werden, zu
den unter TOP 10 dargestellten Vorgängen die Geltendmachung
von Ersatzansprüchen der IFA zu beschließen. Zu den Umständen,
aus denen sich die anspruchsbegründenden Pflichtverletzungen
ergeben, wird zunächst auf die Ausführungen zu TOP 10 Ziff. 1.
verwiesen.
Die geltend zu machenden Ersatzansprüche bestehen insbesondere
im Folgenden:
a) Kosten für die Vorbereitung des Erwerbs der
Altamarena S.A., der nach der Ad-hoc-Meldung vom 6. Mai 2015
'bis auf Weiteres ... ausgesetzt' ist.
b) Für den Fall, dass dieser Erwerb doch umgesetzt
wird: Ersatzansprüche der Gesellschaft in Hinblick auf
diesen Erwerb und insbes. darauf, dass der Erwerb zu einem
überhöhten Kaufpreis erfolgt, der sich nach den Werten, die
sich aus der Ad-hoc-Meldung vom 12. Februar 2015 und der
Bekanntmachung zu TOP 1 der auf den 16./17. Juli 2015
einberufenen Hauptversammlung ergeben, in der Größenordnung
von EUR 13,8 Mio. bewegt und damit deutlich überhöht ist.
c) Vorstand und Aufsichtsrat haben offensichtlich,
veranlasst durch den herrschenden Mehrheitsaktionär der auf
den 16./17. Juli 2015 einberufenen Hauptversammlung, den
Erwerb der Creativ Hotel Catarina S.A. zum Kaufpreis von EUR
34 Mio. vorgeschlagen. Der Kaufpreis ist deutlich überhöht.
Dadurch soll dem herrschenden Mehrheitsaktionär auf dessen
Veranlassung verdeckt Vermögen der Gesellschaft zugewendet
werden. Sollte die Hauptversammlung den vom Vorstand und
Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 S. 1 AktG vorgeschlagenen
Beschluss fassen, wäre ein solcher nichtig, jedenfalls nach
§ 243 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 AktG anfechtbar und aufgrund eines
entsprechenden Anfechtungsurteils mit ex-tunc-Wirkung
nichtig. Die sich aus der Vorbereitung und Umsetzung des
Hauptversammlungsbeschlusses ergebenen Ersatzansprüche der
Gesellschaft insb. wegen des Über-Wert-Erwerbes sind geltend
zu machen.
2. Bestellung eines besonderen Vertreters, § 147 Abs.
2 AktG
Des Weiteren soll der Hauptversammlung die Möglichkeit gegeben
werden, einen besonderen Vertreter gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG
zur Geltendmachung der in Ziff. 1 dargelegten geltend zu
machenden Ansprüche einzusetzen.
3. Beschlussanträge, Person des besonderen Vertreters
Konkrete Anträge zur Beschlussfassung zu den Gegenständen nach
Ziff. 1 und Ziff. 2 werden in der Hauptversammlung gestellt -
einschließlich eines Antrags zur Person des besonderen
Vertreters sowie einer Person für den Fall, dass der bestellte
besondere Vertreter sein Amt nicht annimmt oder sonst
wegfällt.
TOP 12:
Vertrauensentzug gegenüber den Vorstandsmitgliedern Herrn Jordi Llinàs
Serra und Herrn Gonzalo Betancor Bohn
Die Hauptversammlung soll Beschluss fassen, den beiden
Vorstandsmitgliedern Jordi Llinàs Serra und Gonzalo Betancor Bohn das
Vertrauen zu entziehen (§ 84 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 AktG). Der Grund
hierfür ergibt sich aus dem unter TOP 10 Ziff. 1. dargestellten
Sachverhalt. Beide Herren verfolgen bei ihrer Amtsführung offenbar
nicht die Interessen der IFA, sondern ausschließlich diejenigen der
Lopesan-Gruppe zum Nachteil der IFA und ihrer übrigen Aktionäre. Dem
Aufsichtsrat ist daher die Möglichkeit zu ihrer Abberufung aus
wichtigem Grund aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der
Hauptversammlung zu geben.
Sonstige Hinweise
Unter www.ifahotels.com in der Rubrik 'Über uns/Unternehmen
IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung' sind die gemäß §
124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch diese
Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens und das Ergänzungsverlangen,
zugänglich.
Duisburg, im Juni 2015
IFA Hotel & Touristik AG
Der Vorstand
19.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorfer Strasse 50
47051 Duisburg
Deutschland
Telefon: +49 203 9927618
Fax: +49 203 9927692
E-Mail: ssanchez@ifahotels.com
Internet: http://www.lopesan.com/de/ifa-hotels.html
ISIN: DE0006131204
WKN: 613120
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
June 19, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)
© 2015 Dow Jones News
