Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.06.2015 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Powerland AG
Frankfurt am Main
- ISIN DE000PLD5558 -
- WKN PLD555 -
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 06. August 2015, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr)
in der IHK Frankfurt am Main, Raum Lichthof, Börsenplatz 4, 60313
Frankfurt am Main
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie Vorlage des
Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Powerland AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.286.854,54 wird in gesamter
Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Im Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft
Shunyuan Guo und Yachen Jiang (bis 30. Dezember 2014) an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
In dem Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft Dr. Peter Diesch (bis zur Hauptversammlung am 26.
März 2014), Volker Potthoff (bis zur Hauptversammlung am 26.
März 2014), Binghui Lu (seit der Hauptversammlung am 26. März
2014), Stephan Oehen (seit der Hauptversammlung am 26. März
2014) und Hsueh Yi Huang an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 bestellt.'
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Hsueh Yi
Huang endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung am 06.
August 2015. Dem Aufsichtsrat würden dementsprechend nur noch
Herr Binghui Lu und Herr Stephan Oehen angehören.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Herr Hsueh Yi Huang, selbstständiger Unternehmensberater,
wohnhaft in Tainan (Provinz Taiwan), China, wird zum Mitglied
des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 06.
August 2015 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Hsueh Yi Huang ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden
Unterlagen im Internet unter
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen
werden:
* Zu Tagesordnungspunkt 1
- Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland
AG zum 31. Dezember 2014
- Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31.
Dezember 2014
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß §
170 Abs. 2 AktG
Die vorgenannten Unterlagen liegen außerdem während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist
eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne
Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000, wovon
insgesamt 570.864 gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im
Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und §
23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre
Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss
spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender
Adresse zugehen:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann
auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen
ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 16. Juli 2015, 00:00 Uhr)
bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse
spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet
sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben,
Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135
AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf
Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung
einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an
folgende Adresse zu richten:
Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31,
51149 Köln,
Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von
der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den
Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank
zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft
bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen
muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
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