Ravensburg (ots) - Es ist eine sensible Debatte - und es geht um das vielleicht komplizierteste Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode. Geschäftsmäßige Sterbehilfe soll verboten werden, dieser Wunsch eint alle Politiker im deutschen Bundestag. Geschäfte mit dem Tod will niemand. Denn der Freitod als Dienstleistungsangebot führt in eine unmenschliche Gesellschaft, die vielleicht am Ende sogar eine Art von Druck auf alte und kranke Menschen aufbauen könnte, den anderen nicht zu lange zur Last zu fallen.
Und doch gibt es viele offene Fragen. Darf man Sterbewilligen ihren Wunsch versagen, was ist, wenn ein Sterbewilliger keine Kraft mehr hat zum Suizid? Dürfen Ärzte helfen und wie weit? Welche Sicherheit haben Ärzte, deren Kammern die Grenzen zwischen erlaubter Hilfe und verbotener Hilfe quer durch die Republik anders ziehen?
Es gibt kein einfaches Gut und Böse in dieser Diskussion. Aber die wichtigste Konsequenz aus der Diskussion um Sterbehilfe ist und bleibt der Kampf um eine gute palliative Versorgung, die vielen Menschen den Wunsch nach dem Freitod wegen nicht aushaltbarer Qualen nimmt. Die gute Begleitung bis in den Tod muss gefördert werden und nicht die Beförderung in den Tod, wie es in einem der Anträge richtig heißt..
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