von Martin Reim, €uro am Sonntag Der ehemalige Arbeitgeber ist künftig unter Umständen verpflichtet, die Ansprüche kontinuierlich zu erhöhen, selbst wenn der Arbeitnehmer noch nicht in Rente gegangen ist. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Wer ...Den vollständigen Artikel lesen ...