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DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2015 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GESCO Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.07.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GESCO AG 
 
   Wuppertal 
 
   - ISIN DE000A1K0201 - 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, dem 
   18. August 2015, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Stadthalle 
   Wuppertal, Johannisberg 40, 42103 Wuppertal, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   TOP 1 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2014/2015 (01.04.2014 bis 31.03.2015) 
   inklusive des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner Sitzung am 3. Juni 2015 
   den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss 
   wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 3. Juni 2015 
   gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die Hauptversammlung 
   mithin auch insoweit nicht zu beschließen. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.gesco.de/de/de zugänglich. Sie liegen auch 
   während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme 
   durch die Aktionärinnen und Aktionäre aus. Abschriften werden jedem 
   Aktionär bzw. jeder Aktionärin auf Verlangen unverzüglich und 
   kostenlos übersandt. 
 
   TOP 2 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2014/2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 
   2014/2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 5.818.328,25 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 1,75 je Stückaktie auf             EUR 
   das zurzeit dividendenberechtigte Grundkapital            5.818.328,25 
   (3.325.000 Aktien abzgl. 241 eigene Aktien) 
 
 
   TOP 3 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   TOP 4 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 5 
   Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Breidenbach und Partner PartG 
   mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
   Wuppertal, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 sowie zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 
   2015/2016, sofern eine solche prüferische Durchsicht durchgeführt 
   wird, zu wählen. 
 
   TOP 6 
   Neuwahl zum Aufsichtsrat 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der GESCO AG am 18. 
   August 2015 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Stefan 
   Heimöller, Klaus Möllerfriedrich und Rolf-Peter Rosenthal. Der 
   Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung 
   aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance 
   Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
     6.1   Herrn Stefan Heimöller, geschäftsführender 
           Gesellschafter der Platestahl Umformtechnik GmbH, Lüdenscheid, 
           sowie der Helios GmbH, Neuenrade, wohnhaft in Neuenrade, 
 
 
     6.2   Herrn Klaus Möllerfriedrich, 
           Wirtschaftsprüfer/Steuerberater in eigener Praxis und Mitglied 
           bei PARES Strategiepartner in Köln, wohnhaft in Düsseldorf, 
 
 
     6.3   Frau Dr. Nanna Rapp, Geschäftsführerin der E.ON 
           Inhouse Consulting GmbH, Essen, wohnhaft in Düsseldorf, 
 
 
   jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen. Das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Für den Fall seiner 
   Wahl beabsichtigt Herr Möllerfriedrich für den Aufsichtsratsvorsitz zu 
   kandidieren. 
 
   Die Herren Heimöller und Möllerfriedrich sowie Frau Dr. Rapp stehen 
   nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur GESCO AG, 
   deren Konzernunternehmen oder den Organen der GESCO AG, die nach 
   Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen 
   wären. Herr Heimöller ist mit einem Anteil von 13,6 % am Grundkapital 
   der GESCO AG beteiligt und damit deren größter Einzelaktionär. 
   Schließlich wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Platestahl 
   Umformtechnik GmbH in geringem Umfang Kunden-/Lieferantenbeziehungen 
   zur Dörrenberg Edelstahl GmbH, einer 90%igen Tochtergesellschaft der 
   GESCO AG, unterhält. 
 
   Herr Möllerfriedrich ist derzeit Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten: 
 
     -     TopAgers AG, Langenfeld, 
 
 
     -     Dr. Ing. Thomas Schmidt AG, Köln, 
 
 
     -     HINKEL & CIE. Vermögensverwaltungs AG, Düsseldorf. 
 
 
   Vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen gehört Herr Möllerfriedrich nicht an. 
 
   Frau Dr. Rapp ist derzeit Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten: 
 
     -     E.ON Energie AG, Düsseldorf, 
 
 
     -     E.ON Kraftwerke GmbH, Düsseldorf, 
 
 
     -     E.ON Kernkraft GmbH, Hannover. 
 
 
   Frau Dr. Rapp ist zudem Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     -     E.ON Generation GmbH, Hannover (Aufsichtsrat) 
 
 
   Herr Heimöller gehört keinem weiteren gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
   TOP 7 
   Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten 
   Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über 
   die entsprechende Änderung der Satzung 
 
   Die von der Hauptversammlung am 30. August 2012 erteilte Ermächtigung 
   zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu insgesamt EUR 864.500,00 
   läuft am 29. August 2015 aus. Damit die Gesellschaft auch zukünftig 
   die Möglichkeit hat, das Grundkapital flexibel und ohne weiteren 
   Beschluss der Hauptversammlung zu erhöhen, soll nachfolgend unter 
   Aufhebung der bestehenden Ermächtigung die Schaffung eines neuen 
   genehmigten Kapitals vorgeschlagen werden. Betragsmäßig soll das neue 
   genehmigte Kapital mit dem bestehenden genehmigten Kapital, das am 29. 
   August 2015 ausläuft, identisch sein. Bei Ausnutzung des genehmigten 
   Kapitals soll den Aktionärinnen und Aktionären grundsätzlich ein 
   Bezugsrecht eingeräumt werden. Jedoch soll der Vorstand ermächtigt 
   werden, für bestimmte Zwecke das Bezugsrecht der Aktionärinnen und 
   Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     1)    Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 
 
 
           Die zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der GESCO 
           AG am 30. August 2012 beschlossene Ermächtigung zur Erhöhung 
           des Grundkapitals der Gesellschaft wird mit Wirkung auf den 
           Zeitpunkt der Eintragung des gemäß nachfolgender Ziffer 2) zu 
           beschließenden neuen genehmigten Kapitals in das 
           Handelsregister aufgehoben. 
 
 
     2)    Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. 
           August 2018 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 
           864.500,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 332.500 
           neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien können von einem 
           Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b 
           Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen 
           (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. 
           Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie 

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July 08, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

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