INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.07.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
- ISIN DE000A0EPUH1 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch, dem 26. August 2015,
um 10.00 Uhr (MESZ),
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745 Jena
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten
Lageberichts und Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist
der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 im Wege der
Einzelentlastung Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 im Wege der
Einzelentlastung Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer
a) für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen; sowie
b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den
Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
5. Beschlussfassung über die Nachwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt
werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied Professor Dr. Nikolaus Mohr
sein Mandat mit Wirkung zum 30. April 2015 niedergelegt hat,
hat das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 30. April 2015
Herrn Dr.-Ing. Harald Schrimpf, Berlin, zum
Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 1. Mai 2015 bestellt.
Diese gerichtliche Bestellung läuft mit Beendigung dieser
Hauptversammlung aus.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr.-Ing. Harald Schrimpf, Berlin,
Vorstandsvorsitzender der PSI Aktiengesellschaft für
Produkte und Systeme der Informationstechnologie, für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst, als
Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegende persönliche oder
geschäftliche Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Herbert May
Aufsichtsratsvorsitzender bleibt.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats der Kontron AG
6. Vorlage des Sonderprüfungsberichts des
Sonderprüfers Wedding & Cie. GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, über das Ergebnis
der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2014 beschlossenen
Sonderprüfung
Am 12. Juni 2014 beschloss die Hauptversammlung der
Gesellschaft, die Wedding & Cie. GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, als Sonderprüfer
zu bestellen. Gegenstand der Sonderprüfung war die seit dem
15. April 2010 bestehende Geschäftsbeziehung mit GSI Commerce
Solutions, Inc. Der Sonderprüfer hat den Bericht am 11. Juni
2015 dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand hat den
Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der
Sonderprüfer, die Wedding & Cie. GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat keine Anhaltspunkte für
einen nicht einem Drittvergleich standhaltenden
Leistungsaustausch zwischen der Gesellschaft und der GSI
Commerce Solutions, Inc. festgestellt und kommt zu dem
Ergebnis, dass die Geschäftsbeziehung nicht zu beanstanden
gewesen sei. Der Bericht wird hiermit gemäß § 145 Abs. 6 Satz
5 AktG als Gegenstand der Tagesordnung bekannt gemacht. Eine
Beschlussfassung erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe
von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I und entsprechende
Satzungsänderung
Bereits im Jahre 2006 ist die letzte Ermächtigung zur Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen ausgelaufen. Um diese
Möglichkeit der Gesellschaft zur Herstellung einer optimalen
Finanzierungsstruktur wieder zu eröffnen, wird eine
Ermächtigung nach § 221 AktG zur Ausgabe von
Schuldverschreibungen sowie die Schaffung eines
korrespondierenden bedingten Kapitals vorgeschlagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 31. Juli 2020 einmalig oder mehrfach
sowohl auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit
Wandlungsrechten und/oder Wandlungspflichten (Wandelanleihen)
als auch Optionsschuldverschreibungen (Optionsanleihen)
(zusammen und einzeln auch 'Schuldverschreibungen') zu
begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der
Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bezogen
auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von
insgesamt bis zu EUR 7.500.000,00 nach näherer Maßgabe der
Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (zusammen und einzeln
auch 'Anleihebedingungen') zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag
der gewährten Schuldverschreibungen darf EUR 37.500.000,-
und die Laufzeit der gewährten Schuldverschreibungen darf
zwanzig Jahre nicht überschreiten.
Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den
Aktionären ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen
können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen,
* um die Schuldverschreibungen einzelnen
Investoren oder strategischen Partnern zur Zeichnung
anzubieten, soweit der Anteil der aufgrund der
Schuldverschreibungen auszugebenden Aktien im Sinne von §§
221 Abs. 4 Satz 2; 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 % des im
Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des
bei der Beschlussfassung über die Ausnutzung dieser
Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt
und der Ausgabepreis den nach anerkannten Methoden der
Finanzmathematik ermittelten theoretischen Börsenmarktwert
der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.
Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag
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July 14, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)
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