Halle (ots) - Mussten Prozess und Urteil sein? Sie mussten nicht nur sein, weil das Strafgesetzbuch für Mord und Völkermord keine Verjährung kennt und die Justiz schon deshalb zur Strafverfolgung verpflichtet ist. Sie mussten sein, weil der Sinn der Abschaffung der Verjährung von Mord und Völkermord gerade darin bestand, die Strafverfolgung von jeder zeitlichen Begrenzung zu befreien - kein Mörder und kein Völkermörder soll darauf vertrauen dürfen, seiner Verantwortung durch Zeitablauf entkommen zu können. Das ist die einfache juristische Begründung dafür, warum Anklage und Verurteilung Oskar Grönings zwingend geboten waren.
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