Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück darf in dem milliardenschweren Schadenersatzprozess gegen die Porsche-Holding PSE von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das entschied das Landgericht Hannover am Dienstag per Zwischenurteil (18 O 159/13). Hücks Auftritt als Zeuge bei dem Zivilverfahren ist umstritten, weil er zu den Porsche-Aufsichtsräten zählt, gegen die in der Porsche-Heimat Stuttgart auch strafrechtliche Ermittlungen laufen. Fraglich war, ob Hück sich überhaupt im Zivilverfahren äußern kann, ohne dass dabei sein strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht verletzt wird. Prozessbeobachter rechnen damit, dass die in Hannover klagenden Investoren gegen die Entscheidung vom Dienstag vorgehen./loh/DP/jha
AXC0153 2015-07-21/15:11