Düsseldorf (ots) - Die Verfassungsexperten mehrerer Bundesregierungen müssen ganz schön gepennt haben, wenn die Verfassungsrichter nun einstimmig das Betreuungsgeld des Bundes wieder abräumen, weil dieser dafür gar keine Kompetenz hat. Das macht zwar insbesondere der CSU Probleme, die nach dem Stopp für die Maut nun ihr zweites zentrales Projekt verliert. Viel prekärer ist aber die Verunsicherung unter Millionen Eltern, die aktuell die staatliche Leistung bekommen haben bzw. künftig bekommen hätten. Auf ihrem Rücken wird nun wieder ein beinharter ideologischer Streit darüber ausgetragen, ob Eltern besser erziehen als der Staat bzw. umgekehrt. Es gab Zweifel: Verleiten die 150 Euro monatlich dazu, gerade die Kinder zu Hause zu halten, die angesichts ihrer Familienverhältnisse Kitas nötig hätten? Aber das pauschal für 455 000 Kinder zu unterstellen, grenzt auch an Unverschämtheit. Folgt auf die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Eigenbetreuung und Kita nun die Wahlfreiheit der Länder, mit der Milliarde vom Bund nun jeweils nur die Elternleistung zu honorieren oder nur die Kitas auszubauen? Das liefe zwar auf eine Entmündigung der Bürger hinaus, wäre aber besser, als die Milliarde zu streichen.
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