iQ Power Licensing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.07.2015 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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iQ Power Licensing AG
Zug
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung der iQ Power
Licensing AG einzuladen.
Datum und Zeit
13. August 2015 um 14:00 Uhr
Türöffnung um 13:30 Uhr
Ort
Migros Klubschule, Metalli-Gebäude, Industriestrasse 15b, 6300 Zug
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung
und der Konzernrechnung 2014
Antrag des Verwaltungsrates:
Genehmigung von Lagebericht, Jahresrechnung und
Konzernrechnung 2014.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzergebnisses
Antrag des Verwaltungsrates:
Verwendung des Bilanzergebnisses wie folgt:
Verlustvortrag aus 2013 CHF 70'000
Verlust im Jahr 2014 CHF 238'000
Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung CHF - 308'000
Ausschüttung als Dividende CHF -
Verlustvortrag auf neue Rechnung CHF 308'000
3. Entlastung von Verwaltungsrat und Management
Antrag des Verwaltungsrates:
Erteilung der Entlastung für Herrn Dr. Raymond Wicki, Herrn
Björn Dettmar, Herrn Won-Lak Choi, Herrn Darwin Sauer und für
Herrn Bob Sullivan für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2014.
4. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
Erläuterungen:
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind je einzeln für die
Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen
Generalversammlung 2016 zu wählen.
Antrag des Verwaltungsrates:
4.1. Wiederwahl von Herrn Dr. Raymond Wicki in den
Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum
Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
4.2. Wiederwahl von Herrn Won-Lak Choi in den
Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum
Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
4.3. Wiederwahl von Herrn Bob Sullivan in den
Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum
Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
4.4. Wiederwahl von Herrn Darwin Sauer in den
Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum
Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
4.5. Wahl von Herrn Bernhard Rose in den
Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum
Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
5. Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats
Erläuterungen:
Der Präsident des Verwaltungsrates ist aus dem Kreis der
gewählten Verwaltungsräte durch die Generalversammlung zu
bestimmen.
Antrag des Verwaltungsrates:
Wahl von Herrn Dr. Raymond Wicki als Verwaltungsratspräsident
für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der
ordentlichen Generalversammlung 2016.
6. Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
Erläuterungen:
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind aus dem Kreis
der gewählten Verwaltungsräte durch die Generalversammlung zu
bestimmen.
Antrag des Verwaltungsrates:
6.1. Wiederwahl von Dr. Raymond Wicki als Mitglied des
Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis
zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
6.2. Wiederwahl von Won-Lak Choi als Mitglied des
Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis
zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
6.3. Wahl von Bernhard Rose als Mitglied des
Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis
zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
7. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Antrag des Verwaltungsrates:
Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters, Herrn
Rechtsanwalt Chasper Kamer, als unabhängigen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2015 bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung
2016.
8. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrates:
Wahl der PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), Zürich,
als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2015.
9. Genehmigung der Vergütungen
9.1 Vergütung des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen
Gesamtbetrags in der Höhe von brutto CHF 72'000.00 für die
Vergütung des Verwaltungsrats je für das Geschäftsjahr 2015
sowie für das Geschäftsjahr 2016.
9.2 Fixe Vergütung der Geschäftsleitung
Antrag des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen
Gesamtbetrags in der Höhe von brutto CHF 300'000.00 für die
fixe Vergütung der Geschäftsleitung je für das Geschäftsjahr
2015 sowie für das Geschäftsjahr 2016.
9.3 Variable Vergütung der Geschäftsleitung
Antrag des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der variablen
Vergütung der Geschäftsleitung in der Höhe von brutto CHF
128'142.00 für das Geschäftsjahr 2014.
9.4 Diskretionäre Vergütung der Geschäftsleitung
Antrag des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der
diskretionären Vergütung der Geschäftsleitung in der Höhe von
CHF 0.00 (null) für das Geschäftsjahr 2014.
10. Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals
Erläuterungen:
Um der Gesellschaft die maximale Flexibilität bei künftigen
Finanzierungen einzuräumen, beantragt der Verwaltungsrat die
Anpassung und Erhöhung des bestehenden genehmigten Kapitals.
Antrag des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat beantragt, das bestehende genehmigte
Kapital von CHF 1'200'000.00 (entsprechend maximal 120'000'000
voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF
0.01) so zu ändern und zu erhöhen, dass der Verwaltungsrat
ermächtigt ist, jederzeit bis zum 13. August 2017 das
Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 1'296'000.00 durch
Ausgabe von höchstens 129'600'000 vollständig zu liberierenden
Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu erhöhen.
Art. 3a der Statuten ist demnach wie folgt zu ändern:
Art. 3a Genehmigtes Kapital (Absatz 1)
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 13.
August 2017 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF
1'296'000.00 durch Ausgabe von höchstens 129'600'000
vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert
von je CHF 0.01 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der
Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der
Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom
Verwaltungsrat bestimmt.
(Absatz 2 von Art. 3a bleibt unverändert)
11. Änderung und Erhöhung des bedingten Kapitals
Erläuterungen:
Um der Gesellschaft die maximale Flexibilität bei künftigen
Finanzierungen einzuräumen, beantragt der Verwaltungsrat die
Anpassung und Erhöhung des bestehenden bedingten Kapitals.
Antrag des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Kapital von maximal
CHF 1'059'028.68 auf insgesamt maximal CHF 1'296'000.00 zu
erhöhen und Art. 3b der Statuten wie folgt zu ändern:
Artikel 3b Bedingtes Kapital
Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von
CHF 1'296'000.00 erhöht durch die Ausgabe von höchstens
129'600'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem
Nennwert von je CHF 0.01, davon
1. bis zu einem Betrag von CHF 50'000.00 durch
Ausübung von Optionsrechten, die den Aktionären zugeteilt
werden;
2.
a) bis zu einem Betrag von CHF 50'000.00 durch
Ausübung von bereits eingeräumten Optionsrechten;
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