DJ DGAP-HV: Deutsche Postbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2015 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Deutsche Postbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.07.2015 15:15
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deutsche Postbank AG
Bonn
WKN 800 100
ISIN DE0008001009
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am Freitag, dem 28. August 2015, 10:00 Uhr
im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, stattfindet.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und Konzernabschluss am 23. März 2015 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich
nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter https://www.postbank.de/hv2015
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und dort erläutert werden.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses
vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr
2015 zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern sowie
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der
Konzernzwischenabschlüsse, die vor der ordentlichen Hauptversammlung
des Jahres 2016 aufgestellt werden, zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) kann die
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines
Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95%
des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen.
Das Grundkapital der Deutsche Postbank AG beträgt EUR 547.000.000,00
und ist in 218.800.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,50 je Aktie eingeteilt.
Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hält unmittelbar und mittelbar
über ihre 100%ige Tochtergesellschaft DB Finanz-Holding GmbH seit dem
27. April 2015, dem Tag des Übertragungsverlangens, und auch am Tag
der Einberufung der Hauptversammlung durchgehend mehr als 95% der
Aktien der Deutsche Postbank AG. Am 27. April 2015 hielt sie
unmittelbar und mittelbar für eigene Rechnung 211.807.364 Aktien der
Deutsche Postbank AG entsprechend 96,80% der Gesamtzahl der Aktien.
Zum Tag des konkretisierten Übertragungsverlangens am 7. Juli 2015
hielt die Deutsche Bank Aktiengesellschaft unmittelbar und mittelbar
für eigene Rechnung 211.807.369 Aktien der Deutsche Postbank AG
entsprechend 96,80% der Gesamtzahl der Aktien. Die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ist dementsprechend Hauptaktionärin der Deutsche
Postbank AG im Sinne der §§ 327a ff. AktG.
Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hat als Hauptaktionärin mit
Schreiben vom 27. April 2015 gegenüber dem Vorstand der Deutsche
Postbank AG das Verlangen gestellt, die Hauptversammlung der Deutsche
Postbank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.
Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat die
Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 7. Juli 2015 unter
Angabe der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung ein
konkretisiertes Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den
Vorstand der Deutsche Postbank AG gerichtet.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 7. Juli
2015 hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft gemäß § 327c Abs. 2 Satz
1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung
erläutert und begründet.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, verantwortlicher
Prüfer Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Wahlscheidt,
als dem mit Beschluss vom 6. Mai 2015 vom Landgericht Köln
ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung
der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Der
sachverständige Prüfer hat hierüber am 7. Juli 2015 einen
schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e
AktG erstattet.
Zudem hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft dem Vorstand der
Deutsche Postbank AG eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gemäß § 327b Abs. 3 AktG
übermittelt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Commerzbank
Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der
Verpflichtung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, den
Minderheitsaktionären der Deutsche Postbank AG nach Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die
festgelegte Barabfindung für jede auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft übergegangene Aktie zuzüglich etwaiger gesetzlicher
Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG werden gemäß dem
Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG)
gegen Gewährung einer von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit
Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 30000
(Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 35,05 für
je eine auf den Namen lautende Stückaktie auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft übertragen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden den Aktionären die
folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.postbank.de/hv2015 zugänglich gemacht und stehen dort zum
Abruf bereit:
* der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
* die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die
Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Deutsche
Postbank AG für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014;
* der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von der
Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Eigenschaft als
Hauptaktionärin erstattete schriftliche Übertragungsbericht
über die Voraussetzungen für die Übertragung und die
Angemessenheit der Barabfindung nebst Anlagen, insbesondere
der gutachtlichen Stellungnahme von Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;
* der Bericht des gerichtlich bestellten
sachverständigen Prüfers Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2
bis 4, 293e AktG zur Angemessenheit der Barabfindung;
* Gewährleistungserklärung der Commerzbank
Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG.
Zudem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Sie können von den Aktionären ferner ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Deutsche Postbank AG
(Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn) während üblicher
Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen werden die
vorgenannten Unterlagen Aktionären der Deutsche Postbank AG auch
kostenfrei zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an:
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July 17, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)
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Deutsche Postbank AG
Zentrale
Corporate Office
Postfach 4000
53105 Bonn
oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:
hv2015@postbank.de
oder per Fax an: 0228-920 1 70 49
6.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Rainer Neske ist als Vertreter der Anteilseigner aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden.
Das Amtsgericht Bonn hat Herrn Stefan Krause am 26. Juni 2015 als
Vertreter der Anteilseigner zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Zudem hat der Aufsichtsrat Herrn Stefan Krause in seiner Sitzung am
14. Juli 2015 mit sofortiger Wirkung zu seinem Vorsitzenden gewählt.
Herr Krause soll nunmehr durch die Hauptversammlung als Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt werden.
Zudem endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung das Amt von Herrn
Lawrence A. Rosen als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.
Es sind daher zwei Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung
neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus
zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zehn
Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt, basierend auf der Empfehlung des
Nominierungsausschusses, vor, zu beschließen:
a) Herrn Stefan Krause, Mitglied des Vorstands der
Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
und
b) Frau Christiana Riley, Head of Corporate Strategy
(Managing Director) bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft,
Bad Homburg
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung
mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.3 Satz 1) im
Wege der Einzelwahl durchzuführen. Es ist beabsichtigt, Herrn Krause
im Falle seiner Wahl erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.
Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Bei Herrn Stefan Krause und Frau Christiana Riley bestehen derzeit
keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Angaben nach § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 AktG
Ab dem 1. Januar 2016 ist bei Nachwahlen und Entsendungen zur
Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze im Aufsichtsrat
börsennotierter Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt,
der gesetzliche Mindestanteil von jeweils 30% an Frauen und Männern im
Aufsichtsrat zu berücksichtigen. Bezogen auf den Aufsichtsrat der
Gesellschaft würde dies bedeuten, dass mindestens sechs Sitze im
Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein müssen, um
das Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Die Befassung des Aufsichtsrats
mit der Frage der Gesamterfüllung des Mindestanteils im Sinne von § 96
Abs. 2 AktG steht derzeit noch aus.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis Abs. 7 des Deutschen Corporate
Governance Kodex
Der als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Herr Stefan Krause ist
Mitglied des Vorstands der Deutsche Bank Aktiengesellschaft. Die als
Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Frau Christiana Riley ist Head of
Corporate Strategy (Managing Director) bei der Deutsche Bank
Aktiengesellschaft. Die Deutsche Bank hält derzeit direkt und indirekt
insgesamt über 95 % der Anteile der Deutsche Postbank AG und ist damit
ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex.
* * *
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt
zweihundertachtzehn Millionen achthunderttausend Stückaktien
ausgegeben. Jede ausgegebene Aktie gewährt jeweils eine Stimme. Die
Anzahl der Stimmrechte beträgt zweihundertachtzehn Millionen
achthunderttausend.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind die Aktionäre der Gesellschaft
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig bei der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem näher bestimmten
elektronischen Weg, vorliegend über den passwortgeschützten
Internetservice unter https://www.postbank.de/hv2015, zur Teilnahme
angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21.
August 2015 (24:00 Uhr MESZ) unter der Anschrift
Deutsche Postbank AG, Aktionärsservice, Postfach 1460, 61365
Friedrichsdorf,
der E-Mail-Adresse hv2015@postbank.de,
per Fax unter 069 - 22 22 34 292
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices unter der
Internetadresse
https://www.postbank.de/hv2015
zugehen.
Soweit sich Aktionäre nicht für den E-Mail-Empfang der
Einberufungsunterlagen registriert haben, erhalten sie die für die
Nutzung des persönlichen Internetservices erforderliche
Benutzerkennung und die individuelle Zugangsnummer mit den postalisch
übersandten Einberufungsunterlagen. Der Internetservice kann für
Anmeldungen und die nachfolgend beschriebenen Vollmachtsfunktionen ab
dem 31. Juli 2015 genutzt werden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
weiterhin frei verfügen. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters
werden jedoch aus abwicklungstechnischen Gründen vom 25. August 2015
(00:00 Uhr MESZ) bis zum Ende des 28. August 2015 (24:00 Uhr MESZ)
nicht mehr bearbeitet. Für die Ausübung von Teilnahme- und
Stimmrechten ist daher der am 24. August 2015 um 24:00 Uhr MESZ im
Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Erwerber von
Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 24. August 2015 bei der
Gesellschaft eingehen, können daher Teilnahmerechte und Stimmrechte
aus diesen Aktien nicht ausüben. In solchen Fällen bleiben Teilnahme-
und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister
eingetragenen Aktionär, es sei denn, der oder die Erwerber lassen sich
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135
AktG gleichgestellte Institution oder Person ausüben lassen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall
einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen nach § 134 Abs. 3
Satz 3 AktG, § 17 Abs. 3 der Satzung in Textform (§ 126b BGB) oder auf
einem näher bestimmten elektronischen Weg, vorliegend über den
passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.postbank.de/hv2015, erfolgen. Für den Fall, dass ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135
AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden
soll, sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form vor.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Personen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte
Institution oder Person bevollmächtigt werden soll, empfehlen wir den
Aktionären, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine
mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in §
135 AktG gleichgestellte Institution oder Person, die im
Aktienregister eingetragen ist, kann das Stimmrecht für Aktien, die
ihm bzw. ihr nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des
Aktionärs ausüben.
Formulare, die für die Erteilung von Vollmachten genutzt werden
können, sind auf den Eintrittskarten für die Hauptversammlung
abgedruckt; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen. Vollmachten können zudem über den
Internetservice https://www.postbank.de/hv2015 im Rahmen der
Bestellung von Eintrittskarten erteilt werden. Über diesen
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July 17, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)
Internetservice steht zudem auch ein gesonderter Vollmachtsdialog zur
Verfügung, über den Vollmachten erteilt werden können und der zugleich
als elektronischer Weg für die Übermittlung des Nachweises der
Bestellung eines Bevollmächtigten dient. Für die Nutzung dieses
Vollmachtsdialogs sind die Bestellung einer Eintrittskarte und die
Eingabe der Eintrittskartennummer erforderlich. Aus technischen
Gründen kann die Nutzung des Vollmachtsdialogs nur bis zum 27. August
2015, 24:00 Uhr MESZ, angeboten werden.
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten stehen neben dem vorgenannten
passwortgeschützten Internetservice folgende Adresse, sowie bis zum
Beginn der Abstimmung die folgende Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur
Verfügung:
Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn
per Fax unter 0228 920 170 49
E-Mail-Adresse hv2015@postbank.de
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren
Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem
Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft
bis zum 27. August 2015, 24:00 Uhr MESZ (Tag des Posteingangs),
zugehen.
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr MESZ auch die Ein-
und Ausgangskontrolle (Akkreditierung) zur Hauptversammlung im
RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, zur Verfügung.
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die nicht persönlich oder durch einen von ihnen benannten
Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten
wir an, sich durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierfür gelten folgende
Regelungen: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach
Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen
der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird
das Stimmrecht nicht vertreten. Die Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§
126b BGB) oder auf einem näher bestimmten elektronischen Weg,
vorliegend über den passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.postbank.de/hv2015, erteilt werden. Soll die Erteilung von
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zusammen mit der Anmeldung erfolgen, müssen diese
bis zum Ablauf des 21. August 2015 auf einem der oben zur Anmeldung
angegebenen Anmeldewege bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Aktionäre, die sich bis zum Ablauf des 21. August 2015 angemeldet
haben, können zudem bis zum 27. August 2015, 24:00 Uhr MESZ,
elektronisch über den Internetservice unter
https://www.postbank.de/hv2015 Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, die Weisungen
ggf. wieder ändern sowie die Vollmacht widerrufen.
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für die Erteilung, den
Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft ab 9:00 Uhr MESZ die Ein- und
Ausgangskontrolle (Akkreditierung) zur Hauptversammlung im
RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, zur Verfügung.
Weisungen zu Verfahrensfragen nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Ebenso wenig nehmen die
Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder Anträgen entgegen.
Wir bitten ferner, die Hinweise in den Einladungsunterlagen zu
beachten.
Rechte der Aktionäre
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung und
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und damit zusammenhängende
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an
die nachstehenden Adressen zu richten. Anderweitig adressierte
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Deutsche Postbank AG
Zentrale
Corporate Office
Postfach 4000
53105 Bonn
oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:
hv2015@postbank.de
oder per Fax an: 0228-920 1 70 49
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch das
Aktienregister. Aktionäre werden gebeten, bei der Übersendung von
Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen neben ihrem Namen ihre
Aktionärsnummer anzugeben, um der Gesellschaft die Zuordnung zu
erleichtern. Bis spätestens zum Ablauf des 13. August 2015 (24:00 Uhr
MESZ) bei einer der vorstehenden Adressen eingegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen und
eventueller Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter
https://www.postbank.de/hv2015 unverzüglich zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch
ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR
500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht 200.000 Stückaktien,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer
ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122
Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese
bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Der Nachweis, dass ein
Antragsteller Aktionär ist, erfolgt ausschließlich durch das
Aktienregister. Aktionäre werden gebeten, bei der Übersendung von
Tagesordnungsergänzungsanträgen neben ihrem Namen ihre Aktionärsnummer
anzugeben, um der Gesellschaft die Zuordnung zu erleichtern.
Das Verlangen ist schriftlich (bzw. in die Schriftform gesetzlich
ersetzender Form) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 28. Juli 2015 (24:00
Uhr MESZ) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes
Verlangen die folgende Anschrift zu verwenden:
Deutsche Postbank AG
Zentrale
Corporate Office
Postfach 4000
53105 Bonn
oder bei elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter
elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz) an folgende
E-Mail-Adresse:
hv2015@postbank.de
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Hinweis auf die Internetseite der Deutsche Postbank AG
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen,
insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre,
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.postbank.de/hv2015 zur Verfügung.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der
gleichen Internetadresse https://www.postbank.de/hv2015 bekannt
gegeben.
Bonn, im Juli 2015
Deutsche Postbank AG
Der Vorstand
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