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DGAP-HV: Deutsche Postbank AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Deutsche Postbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2015 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Deutsche Postbank AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.07.2015 15:15 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Deutsche Postbank AG 
 
   Bonn 
 
   WKN 800 100 
   ISIN DE0008001009 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung ein, die am Freitag, dem 28. August 2015, 10:00 Uhr 
   im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss am 23. März 2015 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich 
   nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter 
   diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter https://www.postbank.de/hv2015 
   zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und dort erläutert werden. 
 
   2. 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   3. 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   4. 
   Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 
   2015 zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern sowie 
   zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
   Konzernzwischenabschlüsse, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 
   des Jahres 2016 aufgestellt werden, zu wählen. 
 
   5. 
   Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
   Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) kann die 
   Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines 
   Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% 
   des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen 
   Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen 
   Barabfindung beschließen. 
 
   Das Grundkapital der Deutsche Postbank AG beträgt EUR 547.000.000,00 
   und ist in 218.800.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,50 je Aktie eingeteilt. 
 
   Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hält unmittelbar und mittelbar 
   über ihre 100%ige Tochtergesellschaft DB Finanz-Holding GmbH seit dem 
   27. April 2015, dem Tag des Übertragungsverlangens, und auch am Tag 
   der Einberufung der Hauptversammlung durchgehend mehr als 95% der 
   Aktien der Deutsche Postbank AG. Am 27. April 2015 hielt sie 
   unmittelbar und mittelbar für eigene Rechnung 211.807.364 Aktien der 
   Deutsche Postbank AG entsprechend 96,80% der Gesamtzahl der Aktien. 
   Zum Tag des konkretisierten Übertragungsverlangens am 7. Juli 2015 
   hielt die Deutsche Bank Aktiengesellschaft unmittelbar und mittelbar 
   für eigene Rechnung 211.807.369 Aktien der Deutsche Postbank AG 
   entsprechend 96,80% der Gesamtzahl der Aktien. Die Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft ist dementsprechend Hauptaktionärin der Deutsche 
   Postbank AG im Sinne der §§ 327a ff. AktG. 
 
   Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hat als Hauptaktionärin mit 
   Schreiben vom 27. April 2015 gegenüber dem Vorstand der Deutsche 
   Postbank AG das Verlangen gestellt, die Hauptversammlung der Deutsche 
   Postbank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre 
   (Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von 
   Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen. 
 
   Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat die 
   Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 7. Juli 2015 unter 
   Angabe der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung ein 
   konkretisiertes Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den 
   Vorstand der Deutsche Postbank AG gerichtet. 
 
   In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 7. Juli 
   2015 hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft gemäß § 327c Abs. 2 Satz 
   1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung 
   erläutert und begründet. 
 
   Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, verantwortlicher 
   Prüfer Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Wahlscheidt, 
   als dem mit Beschluss vom 6. Mai 2015 vom Landgericht Köln 
   ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung 
   der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Der 
   sachverständige Prüfer hat hierüber am 7. Juli 2015 einen 
   schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e 
   AktG erstattet. 
 
   Zudem hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft dem Vorstand der 
   Deutsche Postbank AG eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank 
   Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gemäß § 327b Abs. 3 AktG 
   übermittelt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Commerzbank 
   Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der 
   Verpflichtung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, den 
   Minderheitsaktionären der Deutsche Postbank AG nach Eintragung des 
   Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die 
   festgelegte Barabfindung für jede auf die Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft übergegangene Aktie zuzüglich etwaiger gesetzlicher 
   Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre 
   (Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG werden gemäß dem 
   Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) 
   gegen Gewährung einer von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit 
   Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 30000 
   (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 35,05 für 
   je eine auf den Namen lautende Stückaktie auf die Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft übertragen. 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden den Aktionären die 
   folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   https://www.postbank.de/hv2015 zugänglich gemacht und stehen dort zum 
   Abruf bereit: 
 
 
 
       *     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die 
             Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Deutsche 
             Postbank AG für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014; 
 
 
       *     der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von der 
             Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Eigenschaft als 
             Hauptaktionärin erstattete schriftliche Übertragungsbericht 
             über die Voraussetzungen für die Übertragung und die 
             Angemessenheit der Barabfindung nebst Anlagen, insbesondere 
             der gutachtlichen Stellungnahme von Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; 
 
 
       *     der Bericht des gerichtlich bestellten 
             sachverständigen Prüfers Baker Tilly Roelfs AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2 
             bis 4, 293e AktG zur Angemessenheit der Barabfindung; 
 
 
       *     Gewährleistungserklärung der Commerzbank 
             Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG. 
 
 
 
   Zudem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
   Sie können von den Aktionären ferner ab Einberufung der 
   Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Deutsche Postbank AG 
   (Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn) während üblicher 
   Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen werden die 
   vorgenannten Unterlagen Aktionären der Deutsche Postbank AG auch 
   kostenfrei zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 17, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Postbank AG: Bekanntmachung der -2-

Deutsche Postbank AG 
   Zentrale 
   Corporate Office 
   Postfach 4000 
   53105 Bonn 
 
   oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: 
 
   hv2015@postbank.de 
 
   oder per Fax an: 0228-920 1 70 49 
 
   6. 
   Wahlen zum Aufsichtsrat 
   Herr Rainer Neske ist als Vertreter der Anteilseigner aus dem 
   Aufsichtsrat ausgeschieden. 
 
   Das Amtsgericht Bonn hat Herrn Stefan Krause am 26. Juni 2015 als 
   Vertreter der Anteilseigner zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
   Zudem hat der Aufsichtsrat Herrn Stefan Krause in seiner Sitzung am 
   14. Juli 2015 mit sofortiger Wirkung zu seinem Vorsitzenden gewählt. 
 
   Herr Krause soll nunmehr durch die Hauptversammlung als Mitglied des 
   Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
   Zudem endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung das Amt von Herrn 
   Lawrence A. Rosen als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. 
 
   Es sind daher zwei Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung 
   neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
   Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der 
   Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus 
   zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zehn 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, basierend auf der Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses, vor, zu beschließen: 
 
     a)    Herrn Stefan Krause, Mitglied des Vorstands der 
           Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main 
 
 
           und 
 
 
     b)    Frau Christiana Riley, Head of Corporate Strategy 
           (Managing Director) bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, 
           Bad Homburg 
 
 
           für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2019 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner zu wählen. 
 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung 
   mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.3 Satz 1) im 
   Wege der Einzelwahl durchzuführen. Es ist beabsichtigt, Herrn Krause 
   im Falle seiner Wahl erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. 
 
   Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG: 
 
   Bei Herrn Stefan Krause und Frau Christiana Riley bestehen derzeit 
   keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. 
   in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Angaben nach § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 AktG 
 
   Ab dem 1. Januar 2016 ist bei Nachwahlen und Entsendungen zur 
   Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze im Aufsichtsrat 
   börsennotierter Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, 
   der gesetzliche Mindestanteil von jeweils 30% an Frauen und Männern im 
   Aufsichtsrat zu berücksichtigen. Bezogen auf den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft würde dies bedeuten, dass mindestens sechs Sitze im 
   Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein müssen, um 
   das Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Die Befassung des Aufsichtsrats 
   mit der Frage der Gesamterfüllung des Mindestanteils im Sinne von § 96 
   Abs. 2 AktG steht derzeit noch aus. 
 
   Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis Abs. 7 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex 
 
   Der als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Herr Stefan Krause ist 
   Mitglied des Vorstands der Deutsche Bank Aktiengesellschaft. Die als 
   Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Frau Christiana Riley ist Head of 
   Corporate Strategy (Managing Director) bei der Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft. Die Deutsche Bank hält derzeit direkt und indirekt 
   insgesamt über 95 % der Anteile der Deutsche Postbank AG und ist damit 
   ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne von 
   Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex. 
 
   * * * 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 
   zweihundertachtzehn Millionen achthunderttausend Stückaktien 
   ausgegeben. Jede ausgegebene Aktie gewährt jeweils eine Stimme. Die 
   Anzahl der Stimmrechte beträgt zweihundertachtzehn Millionen 
   achthunderttausend. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind die Aktionäre der Gesellschaft 
   berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der 
   Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig bei der 
   Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem näher bestimmten 
   elektronischen Weg, vorliegend über den passwortgeschützten 
   Internetservice unter https://www.postbank.de/hv2015, zur Teilnahme 
   angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21. 
   August 2015 (24:00 Uhr MESZ) unter der Anschrift 
 
   Deutsche Postbank AG, Aktionärsservice, Postfach 1460, 61365 
   Friedrichsdorf, 
 
   der E-Mail-Adresse hv2015@postbank.de, 
 
   per Fax unter 069 - 22 22 34 292 
 
   oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices unter der 
   Internetadresse 
 
   https://www.postbank.de/hv2015 
 
   zugehen. 
 
   Soweit sich Aktionäre nicht für den E-Mail-Empfang der 
   Einberufungsunterlagen registriert haben, erhalten sie die für die 
   Nutzung des persönlichen Internetservices erforderliche 
   Benutzerkennung und die individuelle Zugangsnummer mit den postalisch 
   übersandten Einberufungsunterlagen. Der Internetservice kann für 
   Anmeldungen und die nachfolgend beschriebenen Vollmachtsfunktionen ab 
   dem 31. Juli 2015 genutzt werden. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. 
   Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
   weiterhin frei verfügen. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters 
   werden jedoch aus abwicklungstechnischen Gründen vom 25. August 2015 
   (00:00 Uhr MESZ) bis zum Ende des 28. August 2015 (24:00 Uhr MESZ) 
   nicht mehr bearbeitet. Für die Ausübung von Teilnahme- und 
   Stimmrechten ist daher der am 24. August 2015 um 24:00 Uhr MESZ im 
   Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Erwerber von 
   Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 24. August 2015 bei der 
   Gesellschaft eingehen, können daher Teilnahmerechte und Stimmrechte 
   aus diesen Aktien nicht ausüben. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- 
   und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
   eingetragenen Aktionär, es sei denn, der oder die Erwerber lassen sich 
   insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
   Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 
   AktG gleichgestellte Institution oder Person ausüben lassen. 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall 
   einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung durch den 
   Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen nach § 134 Abs. 3 
   Satz 3 AktG, § 17 Abs. 3 der Satzung in Textform (§ 126b BGB) oder auf 
   einem näher bestimmten elektronischen Weg, vorliegend über den 
   passwortgeschützten Internetservice unter 
   https://www.postbank.de/hv2015, erfolgen. Für den Fall, dass ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 
   AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden 
   soll, sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form vor. 
   Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigenden Personen möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Wenn ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte 
   Institution oder Person bevollmächtigt werden soll, empfehlen wir den 
   Aktionären, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine 
   mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 
   135 AktG gleichgestellte Institution oder Person, die im 
   Aktienregister eingetragen ist, kann das Stimmrecht für Aktien, die 
   ihm bzw. ihr nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des 
   Aktionärs ausüben. 
 
   Formulare, die für die Erteilung von Vollmachten genutzt werden 
   können, sind auf den Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   abgedruckt; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
   Vollmacht in Textform ausstellen. Vollmachten können zudem über den 
   Internetservice https://www.postbank.de/hv2015 im Rahmen der 
   Bestellung von Eintrittskarten erteilt werden. Über diesen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 17, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)

Internetservice steht zudem auch ein gesonderter Vollmachtsdialog zur 
   Verfügung, über den Vollmachten erteilt werden können und der zugleich 
   als elektronischer Weg für die Übermittlung des Nachweises der 
   Bestellung eines Bevollmächtigten dient. Für die Nutzung dieses 
   Vollmachtsdialogs sind die Bestellung einer Eintrittskarte und die 
   Eingabe der Eintrittskartennummer erforderlich. Aus technischen 
   Gründen kann die Nutzung des Vollmachtsdialogs nur bis zum 27. August 
   2015, 24:00 Uhr MESZ, angeboten werden. 
 
   Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den 
   Widerruf von Vollmachten stehen neben dem vorgenannten 
   passwortgeschützten Internetservice folgende Adresse, sowie bis zum 
   Beginn der Abstimmung die folgende Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur 
   Verfügung: 
 
   Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn 
 
   per Fax unter 0228 920 170 49 
 
   E-Mail-Adresse hv2015@postbank.de 
 
   Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren 
   Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem 
   Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft 
   bis zum 27. August 2015, 24:00 Uhr MESZ (Tag des Posteingangs), 
   zugehen. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr MESZ auch die Ein- 
   und Ausgangskontrolle (Akkreditierung) zur Hauptversammlung im 
   RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, zur Verfügung. 
 
   Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Aktionären, die nicht persönlich oder durch einen von ihnen benannten 
   Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten 
   wir an, sich durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der 
   Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierfür gelten folgende 
   Regelungen: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach 
   Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen 
   der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird 
   das Stimmrecht nicht vertreten. Die Vollmacht und Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 
   126b BGB) oder auf einem näher bestimmten elektronischen Weg, 
   vorliegend über den passwortgeschützten Internetservice unter 
   https://www.postbank.de/hv2015, erteilt werden. Soll die Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter zusammen mit der Anmeldung erfolgen, müssen diese 
   bis zum Ablauf des 21. August 2015 auf einem der oben zur Anmeldung 
   angegebenen Anmeldewege bei der Gesellschaft eingegangen sein. 
   Aktionäre, die sich bis zum Ablauf des 21. August 2015 angemeldet 
   haben, können zudem bis zum 27. August 2015, 24:00 Uhr MESZ, 
   elektronisch über den Internetservice unter 
   https://www.postbank.de/hv2015 Vollmacht und Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, die Weisungen 
   ggf. wieder ändern sowie die Vollmacht widerrufen. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für die Erteilung, den 
   Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber den 
   Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft ab 9:00 Uhr MESZ die Ein- und 
   Ausgangskontrolle (Akkreditierung) zur Hauptversammlung im 
   RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, zur Verfügung. 
 
   Weisungen zu Verfahrensfragen nehmen die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Ebenso wenig nehmen die 
   Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von 
   Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von 
   Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
   Wir bitten ferner, die Hinweise in den Einladungsunterlagen zu 
   beachten. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung und 
   Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und damit zusammenhängende 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an 
   die nachstehenden Adressen zu richten. Anderweitig adressierte 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Deutsche Postbank AG 
   Zentrale 
   Corporate Office 
   Postfach 4000 
   53105 Bonn 
 
   oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: 
 
   hv2015@postbank.de 
 
   oder per Fax an: 0228-920 1 70 49 
 
   Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch das 
   Aktienregister. Aktionäre werden gebeten, bei der Übersendung von 
   Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen neben ihrem Namen ihre 
   Aktionärsnummer anzugeben, um der Gesellschaft die Zuordnung zu 
   erleichtern. Bis spätestens zum Ablauf des 13. August 2015 (24:00 Uhr 
   MESZ) bei einer der vorstehenden Adressen eingegangene Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen und 
   eventueller Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter 
   https://www.postbank.de/hv2015 unverzüglich zugänglich gemacht. 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Vorschläge 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch 
   ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht 200.000 Stückaktien, 
   können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer 
   ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich 
   angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 
   Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese 
   bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Der Nachweis, dass ein 
   Antragsteller Aktionär ist, erfolgt ausschließlich durch das 
   Aktienregister. Aktionäre werden gebeten, bei der Übersendung von 
   Tagesordnungsergänzungsanträgen neben ihrem Namen ihre Aktionärsnummer 
   anzugeben, um der Gesellschaft die Zuordnung zu erleichtern. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich (bzw. in die Schriftform gesetzlich 
   ersetzender Form) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss 
   der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 28. Juli 2015 (24:00 
   Uhr MESZ) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes 
   Verlangen die folgende Anschrift zu verwenden: 
 
   Deutsche Postbank AG 
   Zentrale 
   Corporate Office 
   Postfach 4000 
   53105 Bonn 
 
   oder bei elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter 
   elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz) an folgende 
   E-Mail-Adresse: 
 
   hv2015@postbank.de 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Deutsche Postbank AG 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, 
   insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, 
   stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   https://www.postbank.de/hv2015 zur Verfügung. 
 
   Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der 
   gleichen Internetadresse https://www.postbank.de/hv2015 bekannt 
   gegeben. 
 
   Bonn, im Juli 2015 
 
   Deutsche Postbank AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
17.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Deutsche Postbank AG 
              Friedrich-Ebert-Allee 114 - 126 
              53113 Bonn 
              Deutschland 
Telefon:      +49 228 920-0 
Fax:          +49 228 920-35151 
E-Mail:       direkt@postbank.de 
Internet:     https://www.postbank.de 
ISIN:         DE0008001009 
WKN:          800100 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
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(END) Dow Jones Newswires

July 17, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)

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