Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Verbraucher beim Heizölkauf. Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil können Verbraucher die Bestellung von Heizöl nach den gleichen Regeln stornieren, die auch für den Fernkauf von Kleidung oder Elektrogeräten gelten. Auch bei sogenannten Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl habe der Verbraucher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Widerrufsrecht, entschied der BGH (AZ: VIII ZR 249/14 - Urteil vom 17. Juni).
Wie das Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet, will die Branche das Urteil nicht einfach hinnehmen. Der vom Urteil unmittelbar betroffene Händler hat demnach inzwischen eine sogenannte Anhörungsrüge beim BGH erhoben; das ist auch eine Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde./skf/DP/zb
AXC0268 2015-08-13/18:05