Dem Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz lag folgender Fall zugrunde: Ein 63-Jähriger war nicht bereit, die mit Abschlägen verbundene vorzeitige Altersrente zu beantragen. Auch nachdem das Jobcenter die Altersrente bei der Rentenversicherung beantragt hatte, scheiterte die Bewilligung ...Den vollständigen Artikel lesen ...