Bielefeld (ots) - Man hätte es ahnen können: Im ersten Zivilrechtserfahren zur Katastrophe bei der Loveparade 2010 hat der Vorsitzende Richter der Schadenersatzklage eines ehemaligen Feuerwehrmanns nur äußerst geringe Erfolgsaussichten eingeräumt. Im Vorfeld hatten Vereinigungen von Augenzeugen und Angehörigen der Toten den Sinn des Prozesses angezweifelt, auch wegen der Entschädigungssumme von 90.000 Euro. Wer das erste von 19 Zivilrechtsverfahren verfolgt, muss die einzelnen Vorgänge auseinanderhalten. Niemand dürfte ernsthaft versuchen, die Tragweite des Duisburger Traumas zu schmälern. Welches Leid die Ersthelfer im Tunnel zum Festival wie auch in der Umgebung erlebt haben, welche menschlichen Abgründe im Kampf ums Überleben an der Rampe, bleibt für die allermeisten Beobachter unvorstellbar. Umso höher ist ihr Einsatz einzuschätzen. Ihr Engagement ist jedoch ihr Beruf, und der hängt in der Tat mit einem gewissen Risiko zusammen. Wo sollten Gerichte anfangen, würde jeder Feuerwehrmann, jeder Polizist, jeder Sanitäter mit seelischen Erschütterungen auf Schadenersatz klagen?
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