Karlsruhe (ots) - Denn das in Artikel 16 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Asyl ist ein Individualrecht, das nur in einem äußerst begrenzten Rahmen eingeschränkt werden kann, so etwa durch die Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten. Eine Ausweitung auf Albanien, Serbien und das Kosovo ist überfällig und könnte helfen, die stark angestiegene Flucht aus diesen Ländern zu stoppen. Grundsätzlich aber hat jeder Flüchtling, der den Boden der Bundesrepublik erreicht, das Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen, der in jedem Einzelfall geprüft und beschieden werden muss.
OTS: Badische Neueste Nachrichten newsroom: http://www.presseportal.de/nr/104277 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_104277.rss2
Pressekontakt: Badische Neueste Nachrichten Klaus Gaßner Telefon: +49 (0721) 789-0 redaktion.leitung@bnn.de
OTS: Badische Neueste Nachrichten newsroom: http://www.presseportal.de/nr/104277 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_104277.rss2
Pressekontakt: Badische Neueste Nachrichten Klaus Gaßner Telefon: +49 (0721) 789-0 redaktion.leitung@bnn.de