Mainz (ots) - Mit der Rekordsumme von 635 000 Euro hat Jörg Kachelmann den deutschen Boulevardjournalismus kalt erwischt. Tatsächlich gibt es von Springer nur ein fragwürdiges Wehklagen über die angebliche Verletzung der Pressefreiheit. Selten ist der Mensch so schutzlos wie auf einer Anklagebank. Folgt man dem Grundsatz von der Unschuld bis zum Urteilsspruch, ist es an sich schon fragwürdig, wie offen über Prominente vor Gericht berichtet werden darf. Handelt es sich gar um ein Sexualdelikt, wird aus öffentlichem Interesse schnell geifernde Gier am Detail. Sogar nach einem Freispruch haben sich die wenigsten prominenten Angeklagten von diesen Vorwürfen erholen können, sondern sich meist beschädigt aus dem Rampenlicht zurückgezogen. Nicht so Kachelmann. Nach dem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung schaltete der Schweizer auf Kampf. Nun verfolgte er Bild, Bunte & Co, die während des Prozesses Mails an das vermeintliche Opfer im Wortlaut veröffentlicht, intimste Details verraten, angebliche sexuelle Vorlieben verbreitet oder Bilder von Kachelmann beim Hofgang veröffentlicht haben. 38 schwerwiegende Persönlichkeitverletzungen hat das Gericht festgestellt. 38 Beispiele für Verrat, Demütigung, Scham und Schmerz. Wenn der Rechtsanwalt von Springer nun "irrwitzige Entschädigungszahlungen" für die Presse beklagt, muss man mit einrechnen, welche Summen Boulevardmedien mit dem kalkulierten Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte verdienen. Will jemand wirklich für diesen Betrag mit Kachelmann tauschen?
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