Das Land sollte nach Auffassung des
Rechnungshofs dem Versorger Energie Baden-Württemberg (EnBW
Das zuständige Finanzministerium wies das Ansinnen in Stuttgart zurück. Bei der EnBW liege keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des Haushaltsgrundsätzegesetzes vor, sagte eine Sprecherin. Dieses definiert die Regeln des Haushaltsrechts für den Bund und die Länder. Zugleich solle sich die Regierung bei den wichtigsten Beteiligungen des Energieversorgers den Einfluss sichern, in dem sie Sitze in den entsprechenden Aufsichtsräten einfordere, forderten die Rechnungsprüfer weiter. Die Behörde verlangt außerdem für sich selber, dass ihr Unterrichtungsrechte eingeräumt werden. Das diene dazu, die Betätigung des Landes als Anteilseigner zu überprüfen.
Das Land und der Zweckverband OEW sind mit je 47 Prozent Hauptaktionäre des Energiekonzerns. Der Rechnungshof nahm nicht das Unternehmen selber unter die Lupe, sondern die Beteiligungsverwaltung durch das Land. Seine Anteile werden von der Neckarpri gehalten./ols/DP/fbr
ISIN DE0005220008
AXC0139 2015-10-01/14:06