
Der Grund dafür ist, dass sich herausgestellt hat, dass die geplante Art der Auszahlung zu steuerlichen Nachteilen für einen größeren Teil der Gläubiger führen kann. Im Interesse der Gläubiger wurde deshalb entschieden, die Zahlung bis zur abschließenden steuerlichen Klärung zurückzustellen.
"Sobald die Voraussetzungen für die Auszahlung vorliegen, erfolgt eine entsprechende Mitteilung", erklärt der Münchner Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, Gemeinsamer Vertreter der 6,0% Anleihe 2011/2016, (Beschluss der Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Solar Millennium AG vom 15. Mai 2015).
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