Düsseldorf (ots) - Nach der ersten Klage eines deutschen Anteilseigners gegen den VW-Konzern warnen Experten Privatanleger vor übereilten Schritten. "Wir raten Aktionären ausdrücklich davon ab, jetzt schnell zu klagen. Es gibt keine harten Informationen darüber, ob VW seine Ad-hoc-Pflichten verletzt hat", sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Aktionärsschützer-Vereinigung DSW, gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Aktionäre hätten nach Bekanntwerden der Manipulationen ein Jahr Zeit, um zu klagen. "Die einzigen, die von einer schnellen Klage profitieren, sind die Anwälte. Aber eine schnelle Klage ist keine gute Klage, denn sie ist risikoreicher. Dies allerdings nur für die betroffenen Anleger, denn die Anwälte verdienen am Ende immer", sagt Tüngler. Ein Privatanleger in Baden-Württemberg hat VW wegen Verletzung von Informationspflichten auf 20.000 Euro Schadenersatz verklagt.
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