Ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Banken ihre Kunden für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte extra zur Kasse bitten dürfen, überprüft seit Dienstag der Bundesgerichtshof. Den Richtern liegt die Klage vom Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) vor, der die Deutsche Postbank verklagt hatte. Die Verbraucherschützer wehren sich dagegen, dass die Bank für eine Ersatzkarte 15 Euro berechnet. Der BGH will am frühen Nachmittag (14.00 Uhr) entscheiden, ob Kunden durch die entsprechende Vertragsklausel unangemessen benachteiligt werden, wie die Richter am Dienstag mitteilten. (Az.: XI ZR 166/14)
Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln hatten zuvor der Bank recht gegeben und die Klage der Verbraucherschützer abgewiesen. Eine Ersatzkarte ist demzufolge nicht mehr Teil des Vertrages zwischen Kunde und Bank - sondern eine Sonderleistung, die die Bank extra berechnen dürfe, hieß es. Der vzbv hofft auf ein Grundsatzurteil./din/DP/stb
AXC0077 2015-10-20/11:31