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Singulus Technologies AG: Bekommen Anleiheninhaber jetzt Aktien? Ist eine Kündigung der Anleihe sinnvoll?

(DGAP-Media / 2015-10-22 / 12:56) 
 
CLLB Rechtsanwälte informieren über den aktuellen Stand und die Handlungsmöglichkeiten der Anleger 
 
Kahl am Main/München, 14.10.2015. Der Hersteller optischer Speichermedien Singulus Technologies AG strebt eine 
Neuordnung der Kapitalstruktur an. Im Jahr 2012 hatte die Gesellschaft eine mit 7,75 % verzinste Anleihe in einem 
Volumen von EUR 60 Mio. emittiert. Am 8. Oktober 2015 fand die erste Gläubigerversammlung statt. Diese war allerdings 
nicht beschlussfähig. Eine weitere Versammlung soll nun am 29. Oktober 2015 stattfinden. 
 
In der Gläubigerversammlung soll nicht nur ein gemeinsamer Vertreter für die Besitzer der Anleihe gewählt werden. 
Insbesondere soll auch darüber abgestimmt werden, dass die Kündigungsrechte aller Anleiheninhaber, also auch derjenigen, 
die nicht abstimmen, einstweilen aufgehoben werden. "Ich werte das als dringendes Warnsignal." meint Rechtsanwalt Franz 
Braun, Partner bei der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Der Vorschlag, auf das 
Kündigungsrecht zu verzichten, macht nur dann Sinn, wenn die Gesellschaft damit rechnet, dass dieses Recht andernfalls 
ausgeübt werden wird." so Braun weiter. 
 
Tatsächlich gehen Beobachter davon aus, dass die Gläubigerversammlung lediglich ein erster Schritt auf dem Weg zu einer 
umfassenden Restrukturierung der Finanzlage von Singulus ist. Am Ende könnte auch ein so genannter Debt-to-Equity-Swap 
stehen, das heißt, der Tausch von Anleihen gegen Aktien der Gesellschaft. "Ich halte das sogar für wahrscheinlich." 
meint Rechtsanwalt Franz Braun. Allen Besitzern von Anleihen der Singulus Technologies AG rät er deshalb, zu prüfen, ob 
nicht eine Kündigung der Anleihe und die Forderung der sofortigen Rückzahlung zielführend ist. 
 
CLLB Rechtsanwälte gehen davon aus, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Kündigungsrecht besteht. Zahlreiche Anleger 
haben ihre Anleihen auch bereits gekündigt und fällig gestellt. "Den Anleiheninhabern kann in Anbetracht der Sachlage 
nicht zugemutet werden, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten und auf einen positiven Ausgang zu hoffen."so das Fazit 
der Kapitalmarktrechtler. 
 
Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 
999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: CLLB Rechtsanwälte 
Schlagwort(e): Politik 
 
2015-10-22 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
404689 2015-10-22 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 22, 2015 06:56 ET (10:56 GMT)

© 2015 Dow Jones News
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