Die Wettbewerbszentrale hat den Online-Modehändler Zalando wegen ihrer Ansicht nach irreführender Werbung verklagt. Daher wurde eine Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht. Außergerichtlich hatte man sich mit dem MDax-Konzern offensichtlich nicht einigen können. Es geht darum, dass das Berliner Unternehmen bei verschiedenen Artikeln Kunden mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden gelockt hatte. So hatte Zalando Angaben gemacht, die bei Verbrauchern den Eindruck erweckt hatten, dass sie sich beeilen müssten. Die Mengen waren jedoch nicht wie zunächst angegeben entsprechend begrenzt gewesen.
Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
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