Ulm (ots) - Der überzeugendste Weg
Das Strafrecht stößt an seine Grenzen, wenn es sich in Entscheidungen eines Menschen über sein Sterben einmischt. Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen verbietet ihm dies. Nun sind vor allem schwerkranke Menschen auf Hilfe Dritter angewiesen, wenn sie den Freitod wählen wollen. Auch da gelingt es dem Rechtsstaat nicht, Lösungen zu finden, die reine Menschenfreundlichkeit eines Helfers garantieren. Der frühere EKD-Vorsitzende Norbert Schneider hat deshalb recht, wenn er sagt, dass Entscheidungen über das Sterben nur in einem geschützten Raum stattfinden sollen, der allein auf Vertrauen zwischen dem Patienten, seinen Ärzten, Angehörigen und Pflegenden beruht. Diese Situation lässt sich gesetzlich weder herstellen noch regeln. Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags hat deshalb den überzeugendsten Weg gewählt, sich als Gesetzgeber in die letzten Dinge des Lebens gerade nicht einzumischen. Es ist schon ein sehr kompliziertes Unterfangen, das Geschäft mit dem Sterben zu unterbinden, ohne diesen Vertrauensraum zu gefährden. Ob der Gesetzgeber hier zu weit gegangen ist, wird sich zeigen. Ärzte und Pflegekräfte, die oft mit schwerkranken Menschen zu tun haben, dürften durch den Beschluss des Parlaments aber nicht verunsichert sein. Sie wissen zwischen ihren Aufgaben und dem Selbstbestimmungsrecht ihrer Patienten sehr wohl zu unterscheiden.
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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218
Das Strafrecht stößt an seine Grenzen, wenn es sich in Entscheidungen eines Menschen über sein Sterben einmischt. Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen verbietet ihm dies. Nun sind vor allem schwerkranke Menschen auf Hilfe Dritter angewiesen, wenn sie den Freitod wählen wollen. Auch da gelingt es dem Rechtsstaat nicht, Lösungen zu finden, die reine Menschenfreundlichkeit eines Helfers garantieren. Der frühere EKD-Vorsitzende Norbert Schneider hat deshalb recht, wenn er sagt, dass Entscheidungen über das Sterben nur in einem geschützten Raum stattfinden sollen, der allein auf Vertrauen zwischen dem Patienten, seinen Ärzten, Angehörigen und Pflegenden beruht. Diese Situation lässt sich gesetzlich weder herstellen noch regeln. Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags hat deshalb den überzeugendsten Weg gewählt, sich als Gesetzgeber in die letzten Dinge des Lebens gerade nicht einzumischen. Es ist schon ein sehr kompliziertes Unterfangen, das Geschäft mit dem Sterben zu unterbinden, ohne diesen Vertrauensraum zu gefährden. Ob der Gesetzgeber hier zu weit gegangen ist, wird sich zeigen. Ärzte und Pflegekräfte, die oft mit schwerkranken Menschen zu tun haben, dürften durch den Beschluss des Parlaments aber nicht verunsichert sein. Sie wissen zwischen ihren Aufgaben und dem Selbstbestimmungsrecht ihrer Patienten sehr wohl zu unterscheiden.
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