Das Thema "Schuldendeckel" in den USA hat in diesem Jahr recht wenig Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Aber nicht zu Unrecht weist das US-Finanzministerium auf seiner Homepage darauf hin, welche katastrophalen Folgen es nach sich zöge, sollte im Kongress keine Einigung über die Anhebung der Schuldenobergrenze - die verfassungsgemäße Deckelung der US-Staatsverschuldung - erzielt werden können. Denn damit würde die Regierung erstmals in der Geschichte ihres Landes ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, zu denen die Bedienung ihrer Schulden gehört.
Tatsächlich hält sich die Legende, die USA seien bei der Tilgung ihrer Schulden noch nie in Verzug geraten, ausgesprochen hartnäckig. Und so wird von offizieller Seite immer wieder gerne betont, dass dies einer der Gründe sei, weshalb US-Staatsanleihen gerade in Krisenzeiten als sicherer Hafen besonders gesucht seien.
Doch die historische Wahrheit ist eine andere.
So weist etwa eine Gruppe von Wissenschaftlern in einem jüngst erschienenen Arbeitspapier darauf hin, dass die USA am 5. Juni 1933 unter der ersten Amtszeit von Franklin D. Roosevelt ihre Schulden einseitig restrukturiert - öffentliche und private Schulden summierten sich zu jener Zeit auf fast das 1,7-fache des Bruttoinlandsprodukts - und den Investoren einen hohen Verlust beschert hätten. Und zwar rückwirkend. Gleichzeitig wurden so genannte Goldklauseln, die sicherstellen sollten, dass Schulden in Golddollar zu begleichen seien, sowohl für staatliche als auch private Schulden abgeschafft. Und es sollte nur etwas mehr als ein halbes Jahr dauern, bis der US-Dollar um gut 40 Prozent abgewertet wurde - im Gegenzug stieg der Preis für eine Unze Gold von 20,67 auf 35 $. Mit anderen Worten: Die Investoren bekamen für ihre Anleihen abgewertete US-Dollars zurück.
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