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DGAP-CMS: Softmatic AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Softmatic AG / Herkunftsstaat 
Softmatic AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
 
2015-11-27 / 09:20 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Die Softmatic AG gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist. 
 
2015-11-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Softmatic AG 
             Heidbergstraße 106 
             22846 Norderstedt 
             Deutschland 
E-Mail:      info@softmatic-ag.com 
Internet:    www.softmatic-ag.com 
ISIN:        DE000A0AHT46 
WKN:         A0AHT4 
Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
418187 2015-11-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 27, 2015 03:20 ET (08:20 GMT)

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