Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 05.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 685 internationalen Medien
Cannabisaktien sollten nun den S&P um 60% outperformen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
118 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-CMS: Deutsche Börse Commodities GmbH: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Börse Commodities GmbH / Herkunftsstaat 
Deutsche Börse Commodities GmbH: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung 
 
2015-11-27 / 13:40 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Die Deutsche Börse Commodities GmbH gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist. 
 
2015-11-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Deutsche Börse Commodities GmbH 
             Postfach 
             60485 Frankfurt 
             Deutschland 
Internet:    www.xetra-gold.com 
ISIN:        DE000A0S9GB0 
WKN:         A0S9GB 
Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
418299 2015-11-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 27, 2015 07:40 ET (12:40 GMT)

Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.